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Startkapital

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, das notwendige Startkapital für Ihre Unternehmensgründung aufzubringen. Entscheidend ist, dass es zu Ihnen und Ihrem zukünftigen Unternehmen passt. Eine Übersicht.

Startkapital

© Getty Images/Hinterhaus Productions

Zwei Gründerinnen möchten sich selbstständig machen. Sie müssen Büroräume mieten, die Kaution dafür bezahlen, Computer, Software, Büroeinrichtung usw. kaufen, Versicherungen abschließen und erste Beiträge bezahlen. Bis ihr Geschäft richtig „läuft“, müssen sie außerdem ihren Lebensunterhalt finanziell überbrücken. Für all das benötigen sie Startkapital. Dieses setzt sich aus Eigen- und Fremdkapital zusammen.

Eigenkapital

Zum Eigenkapital gehören die finanziellen Rücklagen und – je nach Rechtsform – das Grund- bzw. Stammkapital Ihres Unternehmens sowie der Bilanzgewinn und Ihr persönliches Vermögen. Darüber hinaus gehören zum Eigenkapital auch Gegenstände (Maschinen, Anlagen, Fuhrpark usw.), die Ihrem Unternehmen unbegrenzt zur Verfügung stehen. Der Anteil des unternehmerischen Eigenkapitals am Gesamtkapital sollte möglichst nicht unter 20 % liegen, eher darüber.

Warum Eigenkapital wichtig ist

Einerseits verringert Eigenkapital die Gefahr von Liquiditätsproblemen. Andererseits macht es Sie unabhängig: Nur wer über ausreichendes Eigenkapital verfügt, kann auch schnell und flexibel auf erneuten Finanzierungsbedarf (z.B. Investitionen bei Marktänderungen) reagieren. Zu guter Letzt gilt das eingesetzte Eigenkapital für Banken und Sparkassen als Messlatte für die Ernsthaftigkeit eines Vorhabens.

Neben den tatsächlichen eigenen Mitteln, die Sie als Gründerin bzw. Gründer aufbringen, gibt es auch Eigenkapital, das von Dritten zur Verfügung gestellt wird. Dabei kann es sich um einen Zuschuss oder Beteiligungskapital handeln.

Zuschüsse

Bei Zuschüssen handelt es sich um finanzielle Zuwendungen des Staates, die über Förderinstitute zur Verfügung gestellt werden. Sie werden vor allem für die Wachstumsfinanzierung sowie für die Innovationsförderung ausgereicht. Die Bedingung ist: Zuschüsse sind an bestimmte Investitionsvorhaben gebunden. Bei der Umsetzung müssen die Vorgaben der Förderinstitute eingehalten werden; werden diese nicht eingehalten, kann es zu Rückzahlungsaufforderungen kommen.

Beispiele für Zuschüsse...

...im Bereich Digitalisierung & Innovation:

…im Bereich Handwerk:

…für den ländlichen Raum:

…für Start-ups:

...für Arbeitssuchende:

Beteiligungskapital

Beim Beteiligungskapital handelt es sich um Eigenkapital, das dem Unternehmen von öffentlichen, privaten oder gemischten Beteiligungsgesellschaften zur Verfügung gestellt wird; und zwar in Form von Einlagen als Stamm- oder Grundkapital, aber auch als eine stille Beteiligung am Unternehmen.

Beispiele für…

…öffentliche Beteiligungsgesellschaften:

  • Förderinstitute der Bundesländer (Investitionsbanken u.a.)
    Einzelne Bundesländer haben spezielle förderorientierte Beteiligungsgesellschaften aufgelegt, um Beteiligungskapital für junge Unternehmen zur Verfügung zu stellen.
  • KfW Capital
    KfW Capital investiert mit Unterstützung des ERP-Sondervermögens des Bundes. Die Förderprogramme aus dem ERP-Sondervermögen gehören mit ihren zinsgünstigen Krediten und Beteiligungen heute zu den wichtigsten Instrumenten der deutschen Wirtschaftsförderung.

…private Beteiligungsgesellschaften:

  • Business Angels
    Business Angels beteiligen sich mit ihrem Kapital in der Frühphase von innovativen und wachstumsstarken Start-ups. Es handelt sich dabei um erfahrene Managerinnen und Manager sowie Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihr privates Kapital, ihr betriebswirtschaftliches und fachliches Know-how sowie ihr Kontaktnetzwerk in junge Unternehmen einbringen.
  • Deutsche Börse Venture Network
    Das Netzwerk bahnt Finanzierungsrunden mit internationalen Investoren an und bietet umfangreiche Trainings- und Networking-Veranstaltungen.

…gemischt öffentlich-private Beteiligungsgesellschaften:

  • coparion
    Der Ko-Investmentfonds coparion beteiligt sich an kleinen innovativen Tech-Unternehmen. Pro Unternehmen können bis zu zehn Millionen Euro investiert werden.
  • High-Tech Gründerfonds
    Der überwiegend öffentlich geförderte High-Tech Gründerfonds ist speziell auf die Frühphasenfinanzierung innovativer Start-ups ausgerichtet. Neben dem Startkapital erhält das Gründungsteam ein begleitendes Coaching.
  • Mittelständische Beteiligungsgesellschaften (MBGen)
    Gesellschafter sind Kammern, Verbände und Banken, die keinen Einfluss auf die laufende Geschäftsführung nehmen. Als neutrale Kapitalgeber beteiligen sich MBGen branchenübergreifend und langfristig. Die MBGen sind in allen Bundesländern vertreten und engagieren sich meist in Form einer stillen Beteiligung.

Fremdkapital

Um ihr Gründungsvorhaben zu finanzieren, benötigen Gründerinnen und Gründer meistens zusätzliches Geld: das sogenannte Fremdkapital. Dabei kommen je nach Umfang und Nutzungsdauer der geplanten Investitionen unterschiedliche Kreditgeber und Kreditarten in Frage.

Förderdarlehen der Länder

Typisch für Förderdarlehen sind u.a. günstige Zinsen, lange Laufzeiten und häufig eine rückzahlungsfreie (tilgungsfreie) Anlaufphase. Nutzen Sie die Förderung, mit denen der Bund sowie das ERP-Sondervermögen, die Länder und die Europäische Union Gründerinnen, Gründer sowie kleine und mittlere Unternehmen unterstützen.

Beispiele für Förderdarlehen…

…im Bereich Unternehmensgründung:

  • ERP-Gründerkredit - StartGeld
    Mit dem ERP-Gründerkredit – StartGeld werden alle Formen der Existenzgründung gefördert, das heißt die Neugründung von Unternehmen, die Übernahme eines Unternehmens und der Erwerb einer tätigen Beteiligung. Die Existenzgründung kann hauptberuflich oder zunächst nebenberuflich betrieben werden. Die Kreditlaufzeit beträgt maximal 10 Jahre. Die ersten beiden Jahre können tilgungsfrei sein. Das heißt, in dieser Zeit müssen nur die Zinsen bezahlt werden. Danach erfolgt die Tilgung in festgelegten Monatsraten.

…im Bereich Innovation:

  • ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit
    Mit dem ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit können innovative Unternehmen Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben sowie Investitionen und Betriebsmittel finanzieren. Die Förderung wird als Darlehen vergeben.

...ohne Eigenkapital:

  • ERP-Mezzanine für Innovation
    App-Entwicklung, Aufbau einer verbesserten Produktserie oder maßgeschneiderte Vernetzung des Maschinenparks: Für Unternehmen, die eine Innovation planen, ihr Eigenkapital aber nicht belasten wollen, bietet sich das Programm ERP-Mezzanine für Innovation als Lösung an. Die Förderung wird als integriertes Finanzierungspaket aus einem klassischen Darlehen (Fremdkapitaltranche) und einem Nachrangdarlehen (Nachrangtranche) gewährt.

…als niedrigschwelliges Angebot für KMU:

  • Mikrokreditfonds Deutschland
    Besonders für Kleinst- und Kleinunternehmen sowie junge Unternehmen ist der Zugang zu Bankkrediten strukturell erschwert. Mit dem Mikrokreditfonds Deutschland fördert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ein flächendeckendes und niedrigschwelliges Angebot an Darlehen bis 25.000 EUR.

Weitere Förderprogramme finden Sie in der Förderdatenbank des Bundes.

Webinar der Gründerplattform: Wie schaut eine Förderbank auf deinen Businessplan?

Kredite von Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln erhalten Gründende von ihrer Hausbank, d.h. jener Bank bzw. Sparkasse, bei der das Geschäftskonto eröffnet wurde. Je nach Finanzierungszweck wird nach kurzfristigen Betriebsmittelkrediten oder mittel- und langfristigen Investitionskrediten unterschieden:

  • Kurzfristiger Betriebsmittelkredit (bis 12 Monate Laufzeit)
    Bei einem Betriebsmittelkredit – auch als Kontokorrentkredit bezeichnet – räumt die Bank bzw. Sparkasse ein Kreditlimit ein, das jederzeit flexibel in Anspruch genommen werden kann. Auf diese Weise können kurzfristige Liquiditätsschwankungen ausgeglichen sowie Waren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und weitere Ausgabe vorfinanziert werden.
  • Mittelfristiger/langfristiger Investitionskredit (ab 12 Monate Laufzeit)
    Der Investitionskredit dient zur Finanzierung des Anlagevermögens (Grundstück, Gebäude, Maschinen, Fuhrpark usw.). Die Finanzierung muss sich an der wirtschaftlichen Nutzungsdauer der erforderlichen Investitionen orientieren. Je länger die Laufzeit, desto niedriger sind die monatlichen Tilgungsraten, mit denen der Kredit zurückgezahlt wird. Die laufende finanzielle Belastung ist daher gering. Allerdings gilt auch: Je länger die Laufzeit, desto länger die Zinszahlung. Das geliehene Geld verteuert sich daher.

Mit einer Bürgschaft absichern

Für die Hausbank ist entscheidend, dass die Gründerinnen und Gründer jederzeit in der Lage sind, den eingegangenen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Deshalb verlangen die Banken von den Gründerinnen und Gründern geeignete Sicherheiten, um einen Zahlungsausfall abzusichern. Wer diese Sicherheiten nicht aufweisen kann, muss eine Bürgschaft nachweisen.

Eine Bürgschaft für den Kredit können Gründerinnen und Gründer durch zwei wesentliche Quellen erhalten:

  • Bürgschaft von Privaten
  • Bürgschaft von der Bürgschaftsbank

Auf dem Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken können Sie in wenigen Schritten eine passende Finanzierungslösung finden.

Web-Tipp: IHK Wiesbaden – Bankgespräch erfolgreich führen

IHK Düsseldorf: Die richtige Vorbereitung auf Ihr Kreditgespräch


  
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