Selbstständige müssen in Deutschland eine Kranken-Versicherung haben. Sie sind entweder freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert. Damit sind sie aber nicht für die Mutterschutz-Zeit abgesichert.
Für die Mutterschutz-Zeit brauchen Sie eine zusätzliche Versicherung. Dafür gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Das hängt davon ab, wo Sie krankenversichert sind.
Für die Mutterschutz-Zeit brauchen Sie eine zusätzliche Versicherung. Dafür gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Das hängt davon ab, wo Sie krankenversichert sind.
a) Gesetzliche Kranken-Versicherung / Krankenkasse
Krankengeld-Versicherung
Sind Sie als Selbstständige freiwillig gesetzlich versichert? Dann sind Sie Mitglied in einer Krankenkasse. Dort brauchen Sie zusätzlich eine Krankengeld-Versicherung. Nur dann haben Sie Anspruch auf Krankengeld und Mutterschafts-Geld für Selbständige.
Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
- die Wahl-Erklärung
- den Wahltarif
Wahl-Erklärung
Die eine Möglichkeit ist: Sie entscheiden sich für eine Wahl-Erklärung.
Das heißt: Sie entscheiden sich für den Anspruch auf
- das gesetzliche Krankengeld und
- Mutterschafts-Geld
Gesetzliches Krankengeld heißt: Sie bekommen Krankengeld ab dem 43. Tag der Krankschreibung, also nach 6 Wochen. Sie bekommen Krankengeld,
- wenn Sie wegen einer Krankheit nicht arbeiten können oder
- wenn Sie wegen der Schwangerschaft nicht arbeiten können.
Außerdem haben Sie Anspruch auf Mutterschafts-Geld für Selbständige, wenn Sie im Mutterschutz sind. Dies Mutterschafts-Geld bekommen Sie für alle Tage des Mutterschutzes.
Kosten
Durch die Wahl-Erklärung wird Ihr Beitrag höher. Wie hoch Ihr Beitrag ist, hängt von Ihrem beitragspflichtigen Einkommen ab. Liegt Ihr Einkommen über 1.178,33 Euro? Dann zahlen Sie ohne Wahl-Erklärung 14,0 Prozent Beitrag plus einem Aufschlag Ihrer Krankenkasse. Mit der Wahl-Erklärung sind es 14,6 Prozent plus einem Aufschlag Ihrer Krankenkasse. Im Jahr 2025 sind das mit Wahlerklärung höchstens 33,08 Euro mehr pro Monat.
Antrag
Damit Sie Mutterschafts-Geld bekommen, müssen Sie einen Antrag stellen. Den Antrag schicken Sie an Ihre Krankenkasse. Dafür brauchen Sie eine Bescheinigung mit dem Termin der Geburt. Diese Bescheinigung bekommen Sie von
- Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin
- Ihrer Hebamme
Fragen
Haben Sie dazu Fragen? Denn wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse. Dort sagt man Ihnen,
- wann Sie den Antrag stellen müssen
- welche Nachweise über Ihr Einkommen Sie brauchen
- was sonst noch wichtig ist, wenn Sie den Antrag stellen
Wahltarif
Die andere Möglichkeit ist: Sie entscheiden sich für einen Wahltarif. Sie können den Wahltarif statt der Wahl-Erklärung abschließen, wenn Ihre Krankenkasse das anbietet. Sie können mit einem Wahltarif aber auch das gesetzliche Krankengeld ergänzen.
Sie erinnern sich? Das gesetzliche Krankengeld bekommen Sie ab dem 43. Tag der Krankschreibung, also nach 6 Wochen. In den 6 Wochen können Sie nicht arbeiten. Sie verdienen also weniger oder nichts. Deshalb kann ein Wahltarif hilfreich sein. Damit bekommen Sie das Krankengeld früher.
Es gibt unterschiedliche Wahltarife. Manchmal zahlt die Krankenkasse schon ab dem 8. Tag der Krankschreibung. Manchmal zahlt sie ab dem 15. oder dem 22. Tag. Eine kurze Frist kann helfen, wenn Sie vor oder nach dem Mutterschutz nicht arbeiten können.
Durch manche Wahltarife wird das Krankengeld höher als das gesetzliche Krankengeld. Das beträgt 70 Prozent des Brutto-Arbeits-Einkommens oder 90 Prozent des Netto-Arbeits-Einkommens (vgl. Frage 2a). Sehen Sie sich die Bedingungen in Ihrem Vertrag an.
Kosten
Der Wahltarif kostet mehr: Ihr Beitrag wird höher oder Sie müssen eine Extra-Prämie zahlen. Die Wahltarife kosten unterschiedlich viel. Das hängt von der Krankenkasse ab.
Krankengeld – gut zu wissen
Achtung – Folgendes ist wichtig:
- Die Höhe des Krankengeldes hängt von Ihrem Einkommen ab.
Machen Sie mit Ihrer Firma noch keinen Gewinn? Oder machen Sie mit Ihrer Firma nur wenig Gewinn? Das ist ein Problem, wenn Sie krank sind oder wenn Sie im Mutterschutz sind. Sie bekommen dann nämlich kein oder nur wenig Krankengeld. Und Sie bekommen kein oder nur wenig Mutterschafts-Geld. - Bei Krankschreibung gibt es zu Beginn kein Krankengeld.
Erst muss die vereinbarte Frist vorbei sein.
Generell ist eine Schwangerschaft kein Grund für eine Krankschreibung. Sie können aber wegen Ihrer Schwangerschaft gesundheitliche Probleme haben. Sie haben zum Beispiel starke Rückenschmerzen. Vielleicht können Sie deshalb nicht arbeiten. Dann können Sie sich krankschreiben lassen. Das ist auch mehrfach möglich.
Achtung: Sind die Gründe für die Krankschreibung unterschiedlich? Dann gibt es das Krankengeld jedes Mal erst,
- • wenn die gesetzliche Frist von 42 Tagen vorbei ist oder
- • wenn die mit dem Wahltarif gewählte Frist vorbei ist.
- Der Vertrag für die Wahl-Erklärung oder den Wahltarif läuft mindestens 3 Jahre. Vorher können Sie den Vertrag nicht beenden. Sie können aber vorher einen neuen Vertrag abschließen. Damit können Sie die Bedingungen ändern.
Ein Beispiel:
Sie haben sich zunächst für die Wahl-Erklärung entschieden. Das bedeutet: Sie bekommen das Krankengeld ab dem 43. Tag der Krankschreibung. 2 Jahre später werden Sie schwanger. Nun möchten Sie die Frist verkürzen. Sie möchten schon früher Krankengeld bekommen, zum Beispiel ab dem 8. Tag der Krankschreibung. Dann schließen Sie zusätzlich einen Vertrag für einen entsprechenden Wahltarif ab. Dieser Vertrag gilt dann wieder 3 Jahre. - Sind Sie familienversichert, das heißt sind Sie kostenfrei in der Krankenkasse ihres Ehe- oder ihres eingetragenen Lebenspartners oder -partnerin mitversichert?
Dann bekommen Sie kein Mutterschafts-Geld.
Zusätzliche Versicherung in der privaten Kranken-Versicherung
Sind Sie als Selbstständige freiwillig gesetzlich versichert? Dann haben Sie noch eine andere Möglichkeit: Sie können zur privaten Kranken-Versicherung gehen. Dort schließen Sie eine zusätzliche Versicherung für die Mutterschutz-Zeit ab: die Krankentagegeld-Versicherung. Mehr dazu erfahren Sie im nächsten Abschnitt.
b) Private Kranken-Versicherung
Krankentagegeld-Versicherung
Sind Sie in der privaten Kranken-Versicherung versichert? Dann brauchen Sie dort eine Krankentagegeld-Versicherung. Ohne eine Krankentagegeld-Versicherung bekommen Sie kein Geld, wenn Sie in der Mutterschutz-Zeit sind. Außerdem bekommen Sie von der Krankentagegeld-Versicherung Geld, wenn Sie krank werden und nicht arbeiten können.
Wenn Sie nur wegen Ihrer Schwangerschaft krankgeschrieben sind, muss die Krankenversicherung kein Krankentagegeld zahlen. Aber Ihre Versicherung kann im Tarif vorsehen, dass sie in diesem Fall Krankentagegeld zahlt. Das steht in Ihrem Vertrag.
Sind Sie freiwillig gesetzlich krankenversichert? Das heißt: Sie sind Sie Mitglied in einer Krankenkasse. Dann können Sie mit der privaten Kranken-Versicherung sprechen und eine Krankentagegeld-Versicherung abschließen. Sie haben zwei Möglichkeiten:
- Sie können das private Krankentagegeld zusätzlich zu Ihrem gesetzlichen Krankengeld vereinbaren. Dann können Sie durch Krankengeld und Krankentagegeld zusammen mehr Geld bekommen.
- Sie können auf die gesetzliche Krankengeld-Versicherung verzichten und nur eine private Krankentagegeld-Versicherung vereinbaren. Dann sollten Sie das private Krankentagegeld entsprechend höher wählen.
Höhe des Krankentagegeldes
Wie viel Krankentagegeld bekommen Sie, wenn Sie eine Krankentagegeld-Versicherung haben? Das können Sie selbst bestimmen. Das steht in Ihrem Vertrag für die Krankentagegeld-Versicherung. Sie können mit Ihrem Versicherer später auch eine andere Höhe des Krankentagegeldes vereinbaren.
Wichtig: Das Krankentagegeld darf nicht höher sein als Ihr tatsächliches Netto-Einkommen.
Kein Krankentagegeld zu Beginn der Mutterschutz-Zeit
Sie bekommen das Krankentagegeld nicht für alle Tage in der Mutterschutz-Zeit. Zu Beginn der Mutterschutz-Zeit bekommen Sie in der Regel nichts. Sie müssen erst eine Frist abwarten. Diese Frist heißt: Karenzzeit. Die Karenzzeit gilt bei Krankheit, aber auch für die Mutterschutz-Zeit. Wie lang die Karenzzeit ist, können Sie selbst mit Ihrem Versicherer vereinbaren. Das können 3 Tage sein. Das können aber auch mehr Tage sein. Die Karenzzeit steht in Ihrem Vertrag für die Krankentagegeld-Versicherung.
Beitrag
Für die Krankentagegeld-Versicherung müssen Sie einen Beitrag zahlen. Dieser Beitrag hängt nicht von Ihrem Einkommen ab. Er hängt davon ab,
- wie hoch das Krankentagegeld sein soll
- ab wann das Krankentagegeld ausgezahlt werden soll (Karenzzeit)
- wie alt Sie sind, wenn der Vertrag beginnt
- ob Sie gesund sind oder bestimmte Krankheiten haben, wenn Sie den Vertrag abschließen
Antrag
Damit Sie in der Mutterschutz-Zeit Krankentagegeld bekommen, müssen Sie einen Antrag stellen. Den Antrag schicken Sie an Ihre private Kranken-Versicherung. Dafür brauchen Sie eine Bescheinigung mit dem Termin der Geburt. Diese Bescheinigung bekommen Sie von
- Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin
- Ihrer Hebamme
Weitere Leistungen der privaten Kranken-Versicherung
Viele private Kranken-Versicherungen haben noch weitere Leistungen für Schwangere und junge Mütter. Manche private Kranken-Versicherungen bieten zum Beispiel eine Haushalts-Hilfe an. Am besten sehen Sie in den Vertrag mit Ihrer privaten Kranken-Versicherung. Dieser Vertrag heißt: Krankheitskosten-Vollversicherung.
Haben Sie dazu Fragen? Denn wenden Sie sich an Ihre private Kranken-Versicherung. Dort sagt man Ihnen,
- wann Sie den Antrag stellen müssen
- welche Nachweise Sie brauchen
- was sonst noch wichtig ist, wenn Sie den Antrag stellen.
Krankentagegeld – gut zu wissen
Achtung – Folgendes ist wichtig:
- Die Höhe des Krankentagegeldes hängt von Ihrem Einkommen ab.
Macht Ihre Firma noch keinen Gewinn? Oder macht Ihre Firma nur wenig Gewinn? Das kann ein Problem sein, wenn Sie krank sind oder wenn Sie in der Mutterschutz-Zeit sind. Sie bekommen dann nämlich kein oder nur wenig Krankentagegeld. - Bei Krankschreibung gibt es zu Beginn kein Krankentagegeld.
Erst muss die vereinbarte Frist (Karenzzeit) vorbei sein.
Generell ist eine Schwangerschaft kein Grund für eine Krankschreibung. Sie können aber während Ihrer Schwangerschaft gesundheitliche Probleme haben. Sie haben zum Beispiel starke Rückenschmerzen. Vielleicht können Sie deshalb nicht arbeiten. Dann können Sie sich krankschreiben lassen. Das ist auch mehrfach möglich.
Achtung: Sind die Gründe für die Krankschreibung unterschiedlich? Dann gibt es das Krankentagegeld jedes Mal erst, wenn die vereinbarte Frist (Karenzzeit) vorbei ist. - Informieren Sie sich darüber, wie Sie Ihr Krankentagegeld nachträglich ändern können.
Eine Erhöhung des Krankentagegeldes ist manchmal nicht einfach so möglich. Ihr Tarif kann bestimmte Voraussetzungen wie eine Gesundheitsprüfung dafür vorsehen. Fragen Sie Ihre Versicherung, wann und wie Sie Ihr Krankentagegeld später erhöhen können. Am besten fragen Sie das, bevor Sie den Vertrag abschließen.