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Schwangerschaft und Selbstständigkeit: Wie können Sie sich und Ihre Firma absichern?

Eine Information für Frauen, die in Vollzeit selbstständig sind – in Einfacher Sprache.

Franchising

© Getty Images/Lourdes Balduque

Für wen ist dieser Text? Und für wen nicht?

Dieser Text ist eine Information für Frauen, die

  • in Vollzeit selbstständig sind und
  • keine Beiträge zur Sozial-Versicherung zahlen müssen.

Der Text ist auch für Frauen, die sich selbstständig machen möchten.

In dem Text geht es um folgende Fragen:

  • Wie können sich selbstständige Frauen für Schwangerschaft, Geburt und Stillzeit absichern?
  • Welche Versicherungen brauchen selbstständige Frauen dafür?
  • Welche Leistungen können selbstständige Frauen von den Versicherungen bekommen?
  • Wie können selbstständige Frauen ihre Firma absichern?
  • Wo können sich selbstständige Frauen beraten lassen?

Bitte beachten Sie: Für bestimmte Berufsgruppen gibt es besondere Versicherungen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Künstlerinnen und Publizistinnen
    Sie sind durch die Künstler-Sozialkasse abgesichert.
    Von der Künstler-Sozialkasse bekommen sie Mutterschutz-Leistungen.
  • Landwirtinnen
    Für Landwirtinnen gibt es die „Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten, Gartenbau“.
    Sie haben damit Anspruch auf eine Hilfe im Betriebs- und Haushalt.

Die Regeln für diese Berufsgruppen sind hier nicht alle aufgenommen.

Wie ist dieser Text aufgebaut?

In Kapitel I geht es um die Regeln für selbstständige Frauen.
In Kapitel II finden Sie Erklärungen von Wörtern.

Was sollten Sie noch vor dem Lesen wissen?

Der Text ist nicht an allen Stellen geschlechtergerecht formuliert. Der Grund dafür ist: Der Text soll gut verständlich sein. Es sind aber bei maskulinen Personen-Bezeichnungen immer alle Geschlechter gemeint.

Damit einige lange Wörter besser lesbar sind, wurden Bindestriche eingefügt. Diese Bindestriche sind in der Standardsprache nicht üblich. Sie sind aber auch nicht falsch.

I. Was gilt für Selbstständige?

Das Wichtigste zuerst:
Das Mutterschutzgesetz gilt nicht für Selbstständige. Selbstständige müssen selbst aktiv werden. Das gilt vor allem für Gründerinnen und Selbstständige, die wenig verdienen.

Sind Sie selbstständig? Dann gibt es für Sie keine gesetzlichen Vorschriften wann sie arbeiten dürfen. Das heißt: es gibt für Sie keine Beschäftigungsverbote wie für Arbeitnehmerinnen.

Zum Vergleich: Was gilt für Arbeitnehmerinnen?

Sie müssen selbst für diese Zeit vorsorgen. Und Sie müssen diese Entscheidungen treffen. Das heißt: Sie entscheiden selbst:

  • Bis wann arbeite ich vor der Geburt?
  • Ab wann arbeite ich nach der Geburt?
  • Wie viel arbeite ich?
  • Welche Arbeiten kann ich machen?

Bei diesen Entscheidungen berücksichtigen Sie:

  • Wie geht es mir und meinem Baby gesundheitlich?
  • Wie viele Rechnungen muss ich jeden Monat zahlen?
  • Habe ich Angestellte und Auszubildende, die ich bezahlen muss?
  • Habe ich Aufträge, die in der Mutterschutz-Zeit fertig werden müssen?
  • Wie sieht es finanziell aus? Wie viel Geld habe ich?

Als Selbstständige haben Sie Anspruch auf Elterngeld für die Zeit nach der Geburt. Es wurde für Sie aber auch eine Möglichkeit für die Mutterschutz-Zeit geschaffen: Sie können eine zusätzliche Versicherung abschließen. Diese zusätzliche Versicherung gibt es in der gesetzlichen Kranken-Versicherung und in der privaten Kranken-Versicherung.

In der Mutterschutz-Zeit bekommen Sie dann

  • von der gesetzlichen Kranken-Versicherung: Krankengeld
  • von der privaten Kranken-Versicherung: Krankentagegeld

Voraussetzung ist: Sie haben die Versicherung rechtzeitig abgeschlossen (siehe unten Frage 3 zu den Fristen).

Durch die Versicherungen sind Sie selbst finanziell abgesichert. Aber was ist mit Ihrer Firma? In der Mutterschutz-Zeit können Sie vielleicht nicht arbeiten. Oder Sie können nicht alle nötigen Arbeiten machen. Ein Grund kann zum Beispiel sein: Sie sollen nicht schwer heben. Das betrifft dann Ihre Firma. Die Firma hat geringere Einnahmen. Und Sie verdienen weniger Geld. Aber Sie müssen Rechnungen und Angestellte bezahlen. Und Sie müssen Verträge erfüllen.

Deshalb: Bereiten Sie sich vor! Und: Informieren Sie sich rechtzeitig, wie und wo Sie Hilfe bekommen! Das ist besonders für 2 Gruppen wichtig: für Gründerinnen und Selbstständige, die vor der Schwangerschaft nichts oder nur wenig verdient haben.

Wie können Sie für sich und für Ihre Firma vorsorgen?

Am besten sehen Sie sich dazu die folgenden Abschnitte an. Die Abschnitte 1 bis 3 sind untergliedert in einen Teil a) und einen Teil b). Der Teil a) bezieht sich auf Gesetzliche Kranken-Versicherung/Krankenkasse: Krankengeld-Versicherung; der Teil b) auf Private Kranken-Versicherung: Krankentagegeld-Versicherung.

Selbstständige müssen in Deutschland eine Kranken-Versicherung haben. Sie sind entweder freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert. Damit sind sie aber nicht für die Mutterschutz-Zeit abgesichert.

Für die Mutterschutz-Zeit brauchen Sie eine zusätzliche Versicherung. Dafür gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Das hängt davon ab, wo Sie krankenversichert sind.

Für die Mutterschutz-Zeit brauchen Sie eine zusätzliche Versicherung. Dafür gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Das hängt davon ab, wo Sie krankenversichert sind.

a) Gesetzliche Kranken-Versicherung / Krankenkasse

Krankengeld-Versicherung

Sind Sie als Selbstständige freiwillig gesetzlich versichert? Dann sind Sie Mitglied in einer Krankenkasse. Dort brauchen Sie zusätzlich eine Krankengeld-Versicherung. Nur dann haben Sie Anspruch auf Krankengeld und Mutterschafts-Geld für Selbständige.

Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. die Wahl-Erklärung
  2. den Wahltarif

Wahl-Erklärung

Die eine Möglichkeit ist: Sie entscheiden sich für eine Wahl-Erklärung.
Das heißt: Sie entscheiden sich für den Anspruch auf

  • das gesetzliche Krankengeld und
  • Mutterschafts-Geld

Gesetzliches Krankengeld heißt: Sie bekommen Krankengeld ab dem 43. Tag der Krankschreibung, also nach 6 Wochen. Sie bekommen Krankengeld,

  • wenn Sie wegen einer Krankheit nicht arbeiten können oder
  • wenn Sie wegen der Schwangerschaft nicht arbeiten können.

Außerdem haben Sie Anspruch auf Mutterschafts-Geld für Selbständige, wenn Sie im Mutterschutz sind. Dies Mutterschafts-Geld bekommen Sie für alle Tage des Mutterschutzes.

Kosten

Durch die Wahl-Erklärung wird Ihr Beitrag höher. Wie hoch Ihr Beitrag ist, hängt von Ihrem beitragspflichtigen Einkommen ab. Liegt Ihr Einkommen über 1.178,33 Euro? Dann zahlen Sie ohne Wahl-Erklärung 14,0 Prozent Beitrag plus einem Aufschlag Ihrer Krankenkasse. Mit der Wahl-Erklärung sind es 14,6 Prozent plus einem Aufschlag Ihrer Krankenkasse. Im Jahr 2025 sind das mit Wahlerklärung höchstens 33,08 Euro mehr pro Monat.

Antrag

Damit Sie Mutterschafts-Geld bekommen, müssen Sie einen Antrag stellen. Den Antrag schicken Sie an Ihre Krankenkasse. Dafür brauchen Sie eine Bescheinigung mit dem Termin der Geburt. Diese Bescheinigung bekommen Sie von

  • Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin
  • Ihrer Hebamme
Fragen

Haben Sie dazu Fragen? Denn wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse. Dort sagt man Ihnen,

  • wann Sie den Antrag stellen müssen
  • welche Nachweise über Ihr Einkommen Sie brauchen
  • was sonst noch wichtig ist, wenn Sie den Antrag stellen

Wahltarif

Die andere Möglichkeit ist: Sie entscheiden sich für einen Wahltarif. Sie können den Wahltarif statt der Wahl-Erklärung abschließen, wenn Ihre Krankenkasse das anbietet. Sie können mit einem Wahltarif aber auch das gesetzliche Krankengeld ergänzen.

Sie erinnern sich? Das gesetzliche Krankengeld bekommen Sie ab dem 43. Tag der Krankschreibung, also nach 6 Wochen. In den 6 Wochen können Sie nicht arbeiten. Sie verdienen also weniger oder nichts. Deshalb kann ein Wahltarif hilfreich sein. Damit bekommen Sie das Krankengeld früher.

Es gibt unterschiedliche Wahltarife. Manchmal zahlt die Krankenkasse schon ab dem 8. Tag der Krankschreibung. Manchmal zahlt sie ab dem 15. oder dem 22. Tag. Eine kurze Frist kann helfen, wenn Sie vor oder nach dem Mutterschutz nicht arbeiten können.

Durch manche Wahltarife wird das Krankengeld höher als das gesetzliche Krankengeld. Das beträgt 70 Prozent des Brutto-Arbeits-Einkommens oder 90 Prozent des Netto-Arbeits-Einkommens (vgl. Frage 2a). Sehen Sie sich die Bedingungen in Ihrem Vertrag an.

Kosten

Der Wahltarif kostet mehr: Ihr Beitrag wird höher oder Sie müssen eine Extra-Prämie zahlen. Die Wahltarife kosten unterschiedlich viel. Das hängt von der Krankenkasse ab.

Krankengeld – gut zu wissen

Achtung – Folgendes ist wichtig:

  1. Die Höhe des Krankengeldes hängt von Ihrem Einkommen ab.
    Machen Sie mit Ihrer Firma noch keinen Gewinn? Oder machen Sie mit Ihrer Firma nur wenig Gewinn? Das ist ein Problem, wenn Sie krank sind oder wenn Sie im Mutterschutz sind. Sie bekommen dann nämlich kein oder nur wenig Krankengeld. Und Sie bekommen kein oder nur wenig Mutterschafts-Geld.
  2. Bei Krankschreibung gibt es zu Beginn kein Krankengeld.
    Erst muss die vereinbarte Frist vorbei sein.
    Generell ist eine Schwangerschaft kein Grund für eine Krankschreibung. Sie können aber wegen Ihrer Schwangerschaft gesundheitliche Probleme haben. Sie haben zum Beispiel starke Rückenschmerzen. Vielleicht können Sie deshalb nicht arbeiten. Dann können Sie sich krankschreiben lassen. Das ist auch mehrfach möglich.
    Achtung: Sind die Gründe für die Krankschreibung unterschiedlich? Dann gibt es das Krankengeld jedes Mal erst,
    • • wenn die gesetzliche Frist von 42 Tagen vorbei ist oder
    • • wenn die mit dem Wahltarif gewählte Frist vorbei ist.
  3. Der Vertrag für die Wahl-Erklärung oder den Wahltarif läuft mindestens 3 Jahre. Vorher können Sie den Vertrag nicht beenden. Sie können aber vorher einen neuen Vertrag abschließen. Damit können Sie die Bedingungen ändern.
    Ein Beispiel:
    Sie haben sich zunächst für die Wahl-Erklärung entschieden. Das bedeutet: Sie bekommen das Krankengeld ab dem 43. Tag der Krankschreibung. 2 Jahre später werden Sie schwanger. Nun möchten Sie die Frist verkürzen. Sie möchten schon früher Krankengeld bekommen, zum Beispiel ab dem 8. Tag der Krankschreibung. Dann schließen Sie zusätzlich einen Vertrag für einen entsprechenden Wahltarif ab. Dieser Vertrag gilt dann wieder 3 Jahre.
  4. Sind Sie familienversichert, das heißt sind Sie kostenfrei in der Krankenkasse ihres Ehe- oder ihres eingetragenen Lebenspartners oder -partnerin mitversichert?
    Dann bekommen Sie kein Mutterschafts-Geld.

Zusätzliche Versicherung in der privaten Kranken-Versicherung

Sind Sie als Selbstständige freiwillig gesetzlich versichert? Dann haben Sie noch eine andere Möglichkeit: Sie können zur privaten Kranken-Versicherung gehen. Dort schließen Sie eine zusätzliche Versicherung für die Mutterschutz-Zeit ab: die Krankentagegeld-Versicherung. Mehr dazu erfahren Sie im nächsten Abschnitt.

b) Private Kranken-Versicherung

Krankentagegeld-Versicherung

Sind Sie in der privaten Kranken-Versicherung versichert? Dann brauchen Sie dort eine Krankentagegeld-Versicherung. Ohne eine Krankentagegeld-Versicherung bekommen Sie kein Geld, wenn Sie in der Mutterschutz-Zeit sind. Außerdem bekommen Sie von der Krankentagegeld-Versicherung Geld, wenn Sie krank werden und nicht arbeiten können.

Wenn Sie nur wegen Ihrer Schwangerschaft krankgeschrieben sind, muss die Krankenversicherung kein Krankentagegeld zahlen. Aber Ihre Versicherung kann im Tarif vorsehen, dass sie in diesem Fall Krankentagegeld zahlt. Das steht in Ihrem Vertrag.

Sind Sie freiwillig gesetzlich krankenversichert? Das heißt: Sie sind Sie Mitglied in einer Krankenkasse. Dann können Sie mit der privaten Kranken-Versicherung sprechen und eine Krankentagegeld-Versicherung abschließen. Sie haben zwei Möglichkeiten:

  • Sie können das private Krankentagegeld zusätzlich zu Ihrem gesetzlichen Krankengeld vereinbaren. Dann können Sie durch Krankengeld und Krankentagegeld zusammen mehr Geld bekommen.
  • Sie können auf die gesetzliche Krankengeld-Versicherung verzichten und nur eine private Krankentagegeld-Versicherung vereinbaren. Dann sollten Sie das private Krankentagegeld entsprechend höher wählen.
Höhe des Krankentagegeldes

Wie viel Krankentagegeld bekommen Sie, wenn Sie eine Krankentagegeld-Versicherung haben? Das können Sie selbst bestimmen. Das steht in Ihrem Vertrag für die Krankentagegeld-Versicherung. Sie können mit Ihrem Versicherer später auch eine andere Höhe des Krankentagegeldes vereinbaren.

Wichtig: Das Krankentagegeld darf nicht höher sein als Ihr tatsächliches Netto-Einkommen.

Kein Krankentagegeld zu Beginn der Mutterschutz-Zeit

Sie bekommen das Krankentagegeld nicht für alle Tage in der Mutterschutz-Zeit. Zu Beginn der Mutterschutz-Zeit bekommen Sie in der Regel nichts. Sie müssen erst eine Frist abwarten. Diese Frist heißt: Karenzzeit. Die Karenzzeit gilt bei Krankheit, aber auch für die Mutterschutz-Zeit. Wie lang die Karenzzeit ist, können Sie selbst mit Ihrem Versicherer vereinbaren. Das können 3 Tage sein. Das können aber auch mehr Tage sein. Die Karenzzeit steht in Ihrem Vertrag für die Krankentagegeld-Versicherung.

Beitrag

Für die Krankentagegeld-Versicherung müssen Sie einen Beitrag zahlen. Dieser Beitrag hängt nicht von Ihrem Einkommen ab. Er hängt davon ab,

  • wie hoch das Krankentagegeld sein soll
  • ab wann das Krankentagegeld ausgezahlt werden soll (Karenzzeit)
  • wie alt Sie sind, wenn der Vertrag beginnt
  • ob Sie gesund sind oder bestimmte Krankheiten haben, wenn Sie den Vertrag abschließen
Antrag

Damit Sie in der Mutterschutz-Zeit Krankentagegeld bekommen, müssen Sie einen Antrag stellen. Den Antrag schicken Sie an Ihre private Kranken-Versicherung. Dafür brauchen Sie eine Bescheinigung mit dem Termin der Geburt. Diese Bescheinigung bekommen Sie von

  • Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin
  • Ihrer Hebamme
Weitere Leistungen der privaten Kranken-Versicherung

Viele private Kranken-Versicherungen haben noch weitere Leistungen für Schwangere und junge Mütter. Manche private Kranken-Versicherungen bieten zum Beispiel eine Haushalts-Hilfe an. Am besten sehen Sie in den Vertrag mit Ihrer privaten Kranken-Versicherung. Dieser Vertrag heißt: Krankheitskosten-Vollversicherung.

Haben Sie dazu Fragen? Denn wenden Sie sich an Ihre private Kranken-Versicherung. Dort sagt man Ihnen,

  • wann Sie den Antrag stellen müssen
  • welche Nachweise Sie brauchen
  • was sonst noch wichtig ist, wenn Sie den Antrag stellen.

Krankentagegeld – gut zu wissen

Achtung – Folgendes ist wichtig:

  1. Die Höhe des Krankentagegeldes hängt von Ihrem Einkommen ab.
    Macht Ihre Firma noch keinen Gewinn? Oder macht Ihre Firma nur wenig Gewinn? Das kann ein Problem sein, wenn Sie krank sind oder wenn Sie in der Mutterschutz-Zeit sind. Sie bekommen dann nämlich kein oder nur wenig Krankentagegeld.
  2. Bei Krankschreibung gibt es zu Beginn kein Krankentagegeld.
    Erst muss die vereinbarte Frist (Karenzzeit) vorbei sein.
    Generell ist eine Schwangerschaft kein Grund für eine Krankschreibung. Sie können aber während Ihrer Schwangerschaft gesundheitliche Probleme haben. Sie haben zum Beispiel starke Rückenschmerzen. Vielleicht können Sie deshalb nicht arbeiten. Dann können Sie sich krankschreiben lassen. Das ist auch mehrfach möglich.
    Achtung: Sind die Gründe für die Krankschreibung unterschiedlich? Dann gibt es das Krankentagegeld jedes Mal erst, wenn die vereinbarte Frist (Karenzzeit) vorbei ist.
  3. Informieren Sie sich darüber, wie Sie Ihr Krankentagegeld nachträglich ändern können.
    Eine Erhöhung des Krankentagegeldes ist manchmal nicht einfach so möglich. Ihr Tarif kann bestimmte Voraussetzungen wie eine Gesundheitsprüfung dafür vorsehen. Fragen Sie Ihre Versicherung, wann und wie Sie Ihr Krankentagegeld später erhöhen können. Am besten fragen Sie das, bevor Sie den Vertrag abschließen.

a) Gesetzliche Kranken-Versicherung / Krankenkasse

Mutterschafts-Geld so hoch wie Krankengeld

Bei der gesetzlichen Kranken-Versicherung gilt: Das Mutterschafts-Geld für Selbständige ist so hoch wie das Krankengeld. Das heißt: Sie bekommen 70 Prozent Ihres Brutto-Arbeits-Einkommens oder 90 Prozent Ihres Netto-Arbeits-Einkommens. Der niedrigere Wert ist entscheidend.

Wo finden Sie Ihr Arbeits-Einkommen? Das steht normalerweise in Ihrem letzten Einkommensteuer-Bescheid unter „Einkünfte aus selbständiger Arbeit“. Vielleicht haben Sie aber keinen Einkommensteuer-Bescheid. Dann muss die gesetzliche Kranken-Versicherung selbst herausfinden, wie hoch Ihr Arbeits-Einkommen ist. Dazu können Sie zum Beispiel Ihr Finanzamt fragen.

Höchstgrenze für das Mutterschafts-Geld für Selbständige

Ihr Arbeits-Einkommen wird nur bis zu einer bestimmten Grenze berücksichtigt. Diese Grenze heißt: Beitragsbemessungs-Grenze. Sie ist gesetzlich festgelegt. Und sie wird jedes Jahr neu bestimmt. Danach richtet sich die Höchstgrenze für das Mutterschafts-Geld für Selbständige. Im Jahr 2025 bekommen Sie höchstens 183,75 Euro pro Tag.

b) Private Kranken-Versicherung

Sie legen die Höhe des Krankentagegeldes selbst fest

Mit der Krankentagegeld-Versicherung können Sie sich in der Mutterschutz-Zeit absichern. Denn in dieser Zeit arbeiten Sie nicht. Oder Sie arbeiten weniger. Dann verdienen Sie weniger. Das ist für die private Krankentagegeld-Versicherung ein Versicherungsfall. Das heißt: Die Krankentagegeld-Versicherung zahlt. Dabei kommt es auf Ihren Vertrag mit der privaten Kranken-Versicherung an. In dem Vertrag legen Sie mit der Versicherung fest,

  • wie hoch Ihr Krankentagegeld sein soll
  • ab wann Sie bei Krankheit oder auch in der Mutterschutz-Zeit Krankentagegeld bekommen.

Höchstgrenze für das Krankentagegeld

Es gibt eine Höchstgrenze für das Krankentagegeld. Das heißt: Sie bekommen nicht unbegrenzt viel Krankentagegeld. Die Grenze wird durch Ihr Netto-Einkommen bestimmt. Schauen Sie in die Tarifunterlagen zu Ihrem Vertrag. Dort steht, welches Einkommen als Netto-Einkommen angesehen wird. Entscheidend ist in der Regel Ihr Netto-Einkommen in den 12 Monaten vor der Mutterschutz-Zeit. Davon wird das durchschnittliche Netto-Einkommen pro Tag ausgerechnet. Im Zweifel fragen Sie Ihre private Kranken-Versicherung.

In der Mutterschutz-Zeit gilt: Sie dürfen insgesamt nicht mehr Geld bekommen als Ihr voriges Netto-Einkommen. Dabei werden das Krankentagegeld und andere Leistungen zusammengerechnet.

Bei den zusätzlichen Versicherungen müssen Sie verschiedene Fristen beachten. Die Fristen hängen von Ihrer Versicherung ab.

a) Gesetzliche Kranken-Versicherung / Krankenkasse

Zu Beginn der Versicherung: Wartezeit meist höchstens 3 Monate

Eine Krankengeld-Versicherung können Sie sie nicht sofort in Anspruch nehmen. Sie müssen erst warten. Diese Wartezeit ist bei den Krankenkassen unterschiedlich. Meist sind es höchstens 3 Monate. Sie können auch kurzfristig eine Krankengeld-Versicherung abschließen. Das ist noch kurz vor Beginn der Mutterschutz-Zeit möglich. Voraussetzung dafür ist: Sie sind nicht krankgeschrieben, wenn Sie den Vertrag abschließen.

Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die Wartezeiten. Denn die Wartezeiten haben Einfluss darauf, ab wann Sie als Selbständige das Mutterschafts-Geld bekommen können.

Krankschreibung: Krankengeld nach der festgelegten Frist,
Mutterschutz-Zeit: Mutterschafts-Geld ab dem 1. Tag

Ein Beispiel: Die Wartezeit ist vorbei. Sie werden krank und gehen zum Arzt. Der Arzt schreibt Sie krank. Zunächst bekommen Sie kein Krankengeld. Sie müssen eine bestimmte Frist abwarten. Erst dann bekommen Sie das Krankengeld. Sie legen diese Frist im Vertrag mit der Krankenkasse fest. Das kann ab dem 43. Tag der Krankschreibung sein. Das kann aber auch früher sein. Diese Frist ist für die Auszahlung des Mutterschafts-Geldes für Selbständige nicht wichtig. Sie ist aber wichtig, wenn Sie wegen der Schwangerschaft krank werden und deswegen krankgeschrieben werden.

Vertragsdauer mindestens 3 Jahre

Der Vertrag mit der vereinbarten Frist läuft mindestens 3 Jahre. Sie können aber auch kurzfristig einen anderen Vertrag abschließen, der eine kürzere Frist hat (vgl. dazu Frage 1, Punkt a zu Wahl-Erklärung und Wahltarif, insbesondere Nr. 2).

Ein Beispiel:

Sie schließen Ihre Krankengeld-Versicherung am 1. Januar 2025 ab. In Ihrem Vertrag steht eine Wartezeit von 3 Monaten. Das heißt: Ihre Wartezeit ist am 31. März 2025 vorbei. Außerdem haben Sie folgenden Wahltarif vereinbart: Sie bekommen Krankengeld ab dem 15. Tag der Krankschreibung.

Der Termin der Geburt ist der 1. Juni 2025. Die Mutterschutz-Zeit geht vom 20. April bis 27. Juli 2025. Die Frist für das Krankengeld in Ihrem Wahltarif ist nicht wichtig. Sie bekommen Mutterschafts-Geld ab dem 1. Tag der Mutterschutz-Zeit.

Infografik

© BMWK

b) Private Kranken-Versicherung

Zu Beginn der Versicherung: Wartezeit bis zu 8 Monate möglich

Es gibt Muster-Bedingungen für die Krankentagegeld-Versicherung. Diese Muster-Bedingungen hat der PKV-Verband geschrieben. Viele private Kranken-Versicherungen richten sich danach. In den Muster-Bedingungen gibt es die folgende Regelung für das Krankentagegeld während der Mutterschutz-Zeit: Zu Beginn der Versicherung gibt es eine Wartezeit von 8 Monaten. Im Versicherungsvertrags-Gesetz steht: Die Wartezeit darf kürzer als 8 Monate sein. Sie darf aber nicht länger sein. Es kommt also auf Ihren Tarif an.

Erst nach Ablauf der Wartezeit können Sie das vereinbarte Krankentagegeld bekommen. Es ist deshalb wichtig, die Krankentagegeld-Versicherung rechtzeitig abzuschließen. Wenn Sie schwanger sind, ist es normalerweise zu spät. Sie haben dann in der Mutterschutz-Zeit keinen Anspruch auf Krankentagegeld.

Bitten Sie verschiedene private Kranken-Versicherungen um Angebote für die Krankentagegeld-Versicherung. Achten Sie auf die Wartezeit. Haben Sie schon eine Krankentagegeld-Versicherung?
Dann prüfen Sie, welche Wartezeit Sie haben.

Mutterschutz-Zeit / Krankheit: Krankentagegeld erst nach Karenzzeit

Außerdem ist wichtig: Sie bekommen das Krankentagegeld nicht für alle Tage der Mutterschutz-Zeit. Zu Beginn der Mutterschutz-Zeit bekommen Sie in der Regel nichts. Sie müssen erst eine Frist abwarten. Diese Frist heißt Karenzzeit. Sie gilt bei Krankheit, aber auch in der Mutterschutz-Zeit. Wie lang die Frist ist, vereinbaren Sie mit Ihrer privaten Kranken-Versicherung. Die Dauer der Frist steht dann im Vertrag. Es sind in der Regel mindestens 3 Tage.

Die Frist ist wichtig, wenn Sie krank werden. Sie ist auch in der Mutterschutz-Zeit wichtig. Deshalb sollte die Karenzzeit nicht zu lang sein.

Ein Beispiel:

Ihr Vertrag für die Krankentagegeld-Versicherung beginnt am 1. Januar 2025. In Ihrem Vertrag steht eine Wartezeit von 8 Monaten. Dann ist Ihre Wartezeit am 30. August 2025 vorbei. Außerdem haben Sie eine Karenzzeit von 14 Tagen vereinbart.

Fall 1:

Der Termin der Geburt ist der 1. Juni 2025. Die Mutterschutz-Zeit geht vom 20. April bis zum 27. Juli 2025. Das heißt, die Mutterschutz-Zeit ist vorbei, wenn die Wartezeit vorbei ist. Sie bekommen kein Krankentagegeld.

Infografik

© BMWK

Fall 2:

Der Termin der Geburt ist der 1. November 2025. Die Mutterschutz-Zeit beginnt am 20. September 2025, also nachdem die Wartezeit vorbei ist.
Am 20. September 2025 beginnt dann die Karenzzeit von 14 Tagen. Sie bekommen das Krankentagegeld ab 4. Oktober 2025.

Infografik

© BMWK

Als Selbstständige haben Sie Kosten für Ihre Firma. Sie haben zum Bespiel Kosten für:

  • Löhne und Gehälter
  • Miete
  • Strom und Wasser
  • Versicherungen
  • Kredit- und Leasingverträge

Und Sie haben zum Beispiel Lieferverträge geschlossen. Sie müssen also Waren liefern.

Vor und nach der Geburt können Sie aber vielleicht nicht arbeiten. Oder Sie können nicht jeden Tag arbeiten. Oder Sie können jeden Tag nur ein paar Stunden arbeiten. Sie haben aber die Kosten und die Verträge. Sie wollen die Firma nach der Schwangerschaft weiterführen. Deshalb brauchen Sie eine Lösung, um Ihre Firma abzusichern. Darum müssen Sie sich selbst kümmern.

In Ihrer Firma müssen Sie einiges festlegen/bestimmen für den Fall, dass Sie krank werden. Ähnliches können Sie für die Zeit des Mutterschutzes tun. Sie können zum Beispiel regeln, wer Sie vertreten soll. Und Sie können Vollmachten erteilen.

Für manche Berufsgruppen gibt es gesetzliche Regelungen für die Mutterschutz-Zeit. Dies gilt zum Beispiel für:

  • Notarinnen, niedergelassene Ärztinnen, Zahnärztinnen und Psychotherapeutinnen: Sie können sich vertreten lassen. Oder sie können ihre Zulassung ruhen lassen.
  • Landwirtinnen in der „Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau“: Sie bekommen kein Krankengeld. Sie haben stattdessen Anspruch auf eine Hilfe im Betrieb oder im Haushalt.
    Damit sie die Hilfe bekommen, müssen 2 Bedingungen erfüllt sein:
    1. Die Firma braucht Unterstützung, um weiterhin bestehen zu können.
    2. Es gibt in der Firma keine Arbeitnehmer oder Angehörigen, die dort ständig beschäftigt werden.

Zwei Beispiele: Sie sind schwanger und können nicht arbeiten. Oder: Sie können nach der Geburt nicht arbeiten. Was können Sie tun, um Ihre Firma abzusichern?

Sie können sich zum Beispiel eine Vertretung besorgen. Das kann eine Person aus Ihrer Firma sein. Das kann auch jemand Fremdes sein, zum Beispiel ein Interims-Manager. Informationen dazu bekommen Sie hier: Dachgesellschaft Deutsches Interim Management

Achtung: Sie arbeiten in der Mutterschutz-Zeit in Ihrer Firma oder Sie haben eine Vertretung? Dann kann es sein, dass Ihr Anspruch auf Mutterschafts-Geld für Selbständige oder Krankentagegeld teilweise oder vollständig ruht. Das heißt, Sie bekommen eventuell kein oder weniger Geld. Es ist daher wichtig, dass Sie früh mit Ihrer gesetzlichen oder privaten Kranken-Versicherung sprechen. Fragen Sie:

  • Welche Folgen hat es, wenn ich in meiner Firma (mit)arbeite oder eine Vertretung beschäftige?
  • Was passiert mit meinem Anspruch?
  • Bekomme ich Mutterschafts-Geld für Selbständige oder Krankentagegeld?
  • Bekomme ich kein Mutterschafts-Geld oder Krankentagegeld? Bekomme ich nur einen Teil des Geldes?

Zurzeit gibt es keine Versicherung, um Ihre Firma für die Zeit des Mutterschutzes abzusichern. Es gibt zwar Praxisausfall- oder Betriebsausfall-Versicherungen. Da gilt meist: Die Versicherung zahlt nicht, wenn Sie wegen der Schwangerschaft krankgeschrieben sind. Und oft gibt es viele Voraussetzungen, zum Beispiel:

  • Sie müssen 3 Jahres-Abschlüsse vorlegen. Das heißt: Die Firma muss schon 3 Jahre bestehen. Daher passt diese Versicherung nicht für Gründerinnen.
  • Außerdem wird Ihre Gesundheit geprüft. Haben Sie bestimmte Vorerkrankungen, zum Beispiel zu hohen Blutdruck? Dann können Sie die Versicherung nicht abschließen.

Auch die sogenannten variablen Kosten sind nicht abgedeckt. Das sind die Kosten, die vom Verbrauch abhängen. Daher sind sie immer unterschiedlich. Beispiele für variable Kosten sind die Kosten für

  • Strom und Heizung
  • Material

Daher ist es wichtig, dass Sie genügend Geld zurücklegen.

Sie brauchen Informationen zum Krankengeld der gesetzlichen Kranken-Versicherung / Krankenkassen?

Diese Informationen finden Sie

Sie brauchen Informationen zur Krankentagegeld-Versicherung der privaten Kranken-Versicherung?

Diese Informationen finden Sie

Sie brauchen erste Informationen, wie Sie sich absichern können?
Diese Informationen bekommen Sie zum Beispiel auch bei

  • Ihren Kammern und Berufs-Verbänden
  • Netzwerken

Sie können sich auch beim Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung, den Beratern Ihrer DIHK oder den ZDH-Betriebsberatern beraten lassen. Oder Sie sprechen Ihren IHK-Berater oder einen Betriebsberater des ZDH an.

Informationen finden Sie darüber hinaus


II. Glossar

Erklärung von Wörtern

Bei Selbstständigen muss die gesetzliche Kranken-Versicherung / die Krankenkasse, wissen, wie hoch das Arbeits-Einkommen ist. Sie benutzt es, um Folgendes zu berechnen:

  1. die Beiträge für die gesetzliche Kranken-Versicherung
  2. Krankengeld/Mutterschafts-Geld

Das Arbeits-Einkommen steht im Einkommensteuer-Bescheid („Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit“). Hier kann man sehen, wie hoch der Gewinn einer Firma ist.

Bei der Berechnung der Beiträge berücksichtigt die gesetzliche Krankenversicherung das Einkommen der versicherten Person. Wichtig ist das Einkommen, das für den Lebensunterhalt genutzt wird oder genutzt werden könnte. Das ist bei Selbständigen das Arbeits-Einkommen. Auch sonstiges Einkommen hat einen Einfluss auf die Höhe der Beiträge. Dazu gehören zum Beispiel

  • Einkünfte aus Kapitalvermögen, zum Beispiel Zinsen oder Dividenden
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Unterhalts-Zahlungen von getrennt lebenden oder geschiedenen Ehepartnerinnen bzw. Ehepartnern

Manche Selbstständige sind freiwillig in der gesetzlichen Kranken-Versicherung. Sie sind Mitglied in einer Krankenkasse. Dort müssen sie einen Beitrag zahlen. Der Beitrag hängt von vom beitragspflichtigen Einkommen ab. Dabei gibt es bestimmte Grenzen. Diese Grenzen werden jedes Jahr neu festgesetzt.

In der folgenden Tabelle stehen die Beiträge für das Jahr 2025:

Monatliches beitragspflichtiges EinkommenMonatlicher Beitrag zur Kranken-Versicherung mit Krankengeldanspruch
weniger als 535 Euro0 Euro, wenn familienversichert, sonst siehe die nächste Zeile
unter 1.248,33 Euro
(Mindestbemessungs-Grundlage)
213,46 Euro (Mindestbeitrag)
mehr als 1.248,33 Euro
(Mindestbemessungs-Grundlage),
aber höchstens 5.512,50Euro (Beitragsbemessungs-Grenze)
14,6 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens plus Zusatzbeitrag Krankenkasse (im Durchschnitt 2,5 Prozent)
mehr als 5.512,50 Euro
(Beitragsbemessungs-Grenze)
942,64Euro
(Höchstbeitrag)

In der gesetzlichen Kranken-Versicherung sind Sie Mitglied einer Krankenkasse. Dort müssen Sie einen Beitrag zahlen. Der Beitrag hängt von Ihrem beitragspflichtigen Einkommen ab. Beim Einkommen gibt es eine Obergrenze und eine Untergrenze. Dazwischen gilt: Wer mehr verdient, zahlt auch mehr Beitrag. Ab einem bestimmten Einkommen steigt der Beitrag nicht mehr an. Man muss einen festgelegten Betrag zahlen. Diese sogenannte Beitragsmessungs-Grenze wird jedes Jahr neu festgelegt. Sie liegt 2025 bei einem beitragspflichtigen Einkommen von 5.512,50 Euro. Wer mehr verdient, zahlt 2025 den Höchstbetrag von 942,64 Euro pro Monat.

Siehe auch den Glossar-Eintrag „Beiträge für Selbstständige zur gesetzlichen Kranken-Versicherung“.

In Berufs-Verbänden sind Menschen mit einem bestimmten Beruf.

Ein Beispiel:

Für Augenärzte gibt es den Berufs-Verband der Augenärzte Deutschlands.
Ein Berufs-Verband hat folgende Aufgaben:

  • Er setzt sich für die Interessen und Rechte der Mitglieder ein.
  • Er bietet Unterstützung und Informationen.
  • Er organisiert Fortbildungen.
  • Und er hilft dabei, den Beruf weiterzuentwickeln.

Der Berufs-Verband will die Bedingungen und Standards in dem Beruf verbessern. Und er sorgt dafür, dass die Mitglieder Unterstützung in ihrer beruflichen Tätigkeit bekommen.

Der Brutto-Lohn ist der Lohn, der im Arbeitsvertrag steht. Der Brutto-Lohn enthält:

  • Steuern
  • Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Sozial-Versicherung, das heißt für folgende Versicherungen:
    • Renten-Versicherung
    • Arbeitslosen-Versicherung
    • Kranken-Versicherung
    • Pflege-Versicherung
    • Unfall-Versicherung

Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung vom Staat. Elterngeld wird an Eltern gezahlt, die sich nach der Geburt zu Hause um ihr Baby kümmern. Weil Eltern dann weniger oder gar nicht arbeiten, haben sie weniger oder gar kein Einkommen.

Elterngeld gibt es für Mütter und Väter. Es wird für eine bestimmte Zeit gezahlt. Dadurch haben Eltern mehr Zeit für ihr Baby. Und sie müssen sich weniger Sorgen um das Geld machen.

In Deutschland muss man eine Kranken-Versicherung haben. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. die gesetzliche Kranken-Versicherung (GKV)
  2. die private Kranken-Versicherung (PKV)

In der gesetzlichen Kranken-Versicherung sind:

  • alle Arbeiter/Arbeiterinnen
  • Angestellte
  • Auszubildende

Voraussetzung ist: Das Gehalt / der Lohn liegt nicht über einer bestimmten Grenze.

In der gesetzlichen Kranken-Versicherung sind außerdem:

  • Menschen, die Arbeitslosengeld oder eine gesetzliche Rente bekommen
  • Studierende
  • Künstler/Künstlerinnen und Publizisten/Publizistinnen
  • Behinderte Menschen
  • bestimmte Personen, die freiwillig versichert sind; dazu gehören zum Beispiel:
    • Selbstständige
    • Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen, deren Gehalt über einer bestimmten Grenze liegt

Wenn die Versicherten krank werden, haben sie Anspruch auf Leistungen. Damit können sie ihre Gesundheit wiederherstellen oder bessern. Es gibt auch Leistungen, um die Gesundheit zu erhalten. Die Leistungen werden hauptsächlich durch Beiträge finanziert.

In der gesetzlichen Kranken-Versicherung gilt das Solidaritäts-Prinzip: Alle Versicherten zahlen einen Beitrag. Der Beitrag hängt vom beitragspflichtigen Einkommen ab.

Alle Versicherten haben Anspruch auf dieselben Leistungen. Diese Leistungen sind im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) festgelegt.

In einer Kammer sind Menschen mit einem bestimmten Beruf. Für Handwerker gibt es zum Beispiel die Handwerkskammer. Die Kammer hat folgende Aufgaben:

  • Sie vertritt die Interessen ihrer Mitglieder.
  • Sie hilft den Mitgliedern bei Problemen.
  • Sie bietet Weiterbildung an.
  • Und sie sorgt dafür, dass die Regeln und Standards in dem Beruf eingehalten werden.

Man kann sich die Kammer wie eine Art Verein vorstellen. Sie kümmert sich um alles, was für den Beruf wichtig ist.

Das Wort „Karenzzeit“ wird bei der privaten Kranken-Versicherung verwendet. Die Karenzzeit ist die Zeit zwischen

a) dem 1. Tag der Krankschreibung / der Mutterschutz-Zeit und

b) dem Tag, ab dem Krankentagegeld gezahlt wird.

Das Krankentagegeld wird also nicht ab dem 1. Tag der Krankschreibung oder der Mutterschutz-Zeit gezahlt. Es wird nach einer Frist gezahlt, die im Vertrag vereinbart ist. Die Frist dauert in der Regel mindestens 3 Tage.

Krankengeld wird von der gesetzlichen Kranken-Versicherung gezahlt. Es wird für die Zeit gezahlt, in der jemand krankgeschrieben ist. Manche Selbstständige sind freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse. Sie haben damit aber nicht automatisch Anspruch auf Krankengeld. Sie brauchen dafür eine zusätzliche Versicherung (vgl. dazu Frage 1, Punkt a zu Wahl-Erklärung und Wahltarif). Damit haben sie dann auch Anspruch auf Mutterschafts-Geld für Selbständige.

Das Krankentagegeld wird von der privaten Kranken-Versicherung gezahlt. Voraussetzung ist: Die versicherte Person hat eine Krankentagegeld-Versicherung und ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Wenn die versicherte Person krank wird, gilt: Sie hat einen Anspruch auf Zahlung des Krankentagegeldes. Die Höhe des Krankentagegeldes wird im Vertrag vereinbart.

Das Krankentagegeld wird nach einer Frist (Karenzzeit) gezahlt. Diese Frist wird im Vertrag vereinbart. Das Krankentagegeld wird gezahlt, bis die Person wieder gesund ist.

Krankentagegeld wird für die gesamte Zeit des Mutterschutzes gezahlt, sobald die Karenzzeit vorbei ist.

Mutterschafts-Geld ist Geld, das Frauen im Mutterschutz (siehe den Glossar-Eintrag Mutterschutz) bekommen. Dabei kommt es darauf an,

  • ob die Frau angestellt oder selbstständig ist und
  • wo sie versichert ist.

Hinweis: In der privaten Kranken-Versicherung gibt es das Wort „Mutterschafts-Geld“ nicht. Im Mutterschutz wird auch Geld gezahlt, wenn Sie eine entsprechende Versicherung haben. Dieses Geld heißt: Krankentagegeld.

In Deutschland gibt es das Mutterschutzgesetz. Es regelt unter anderem die Leistungen für Arbeitnehmerinnen, Auszubildende und Studentinnen, die schwanger sind oder ihr Baby stillen. Es gilt nicht für selbstständige Frauen. Deshalb verwenden wir in diesem Text das Wort „Mutterschutz“ nicht für Selbständige.

Die Arbeitgeber dürfen die Arbeitnehmerinnen normalerweise in folgenden Zeiten nicht beschäftigen

  • 6 Wochen vor der Geburt (Schutzfrist vor der Geburt),
  • am Tag der Geburt und
  • 8 Wochen nach der Geburt (Schutzfrist nach der Geburt).

Das sind insgesamt 99 Tage.

In bestimmten Fällen kann die Schutzfrist nach der Geburt auch länger sein. Das gilt zum Beispiel bei einer Frühgeburt. Dann dauert Schutzfrist nach der Geburt 12 Wochen.

Diese Zeiten vor und nach der Geburt heißen „gesetzliche Schutzfristen“ oder einfach „Mutterschutz-Fristen“. Selbstständige können diese Zeiten absichern. In diesem Text nennen wir diese Zeiten „Mutterschutz-Zeit“.

Der Netto-Lohn ist das Geld, das der Arbeitgeber als Lohn an den Arbeitnehmer überweist. Der Netto-Lohn ist der Betrag, der nach den Abzügen vom Brutto-Lohn übrigbleibt. Zu den Abzügen gehören Steuern und Beiträge zur Sozial-Versicherung. Siehe auch das Stichwort Brutto-Lohn.

Eine private Kranken-Versicherung ist eine Firma, die Kranken-Versicherungen anbietet. Sie können mit dieser Firma einen Versicherungs-Vertrag schließen. Auch dieser Vertrag wird private Kranken-Versicherung genannt.

Eine private Kranken-Versicherung kann eine Ergänzung zur gesetzlichen Kranken-Versicherung sein. Sie können sie aber auch statt der gesetzlichen Kranken-Versicherung abschließen.

Die Höhe des Beitrags hängt bei der privaten Kranken-Versicherung ab vom

  • gewählten Versicherungs-Umfang
  • persönlichen Risiko, krank zu werden, genau gesagt: von Ihrem Gesundheits-Zustand, wenn Sie den Vertrag abschließen
  • von Ihrem Alter, wenn die Versicherung beginnt.

Publizistinnen beschäftigen sich mit dem aktuellen Geschehen. Sie schreiben dazu Analysen und Kommentare. Sie veröffentlichen zum Beispiel Artikel in Zeitungen. Das können Artikel zur Politik sein, aber auch zu anderen Themen.

Siehe das Stichwort „Zulassung“.

Manchmal können Sie eine bestimmte Zahlung oder Leistung bekommen. Voraussetzung dafür ist: Es sind bestimmte Bedingungen erfüllt. Das nennt man: einen Anspruch haben. Zum Beispiel haben Sie eine Krankengeld-Versicherung abgeschlossen. Damit haben Sie einen Anspruch auf Zahlung von Mutterschafts-Geld für Selbständige. Aber: Sie haben in der „Mutterschutz-Zeit“ einige Wochen eine Vertretung. Oder Sie verdienen etwas hinzu. Dann ruht dieser Anspruch vielleicht. Das heißt: Das Mutterschafts-Geld wird in dieser Zeit vielleicht nicht ausgezahlt. Oder es wird vielleicht nicht vollständig ausgezahlt. Das ändert sich wieder, wenn Sie keine Vertretung mehr haben oder wenn Sie nichts mehr dazu verdienen. Dann bekommen Sie wieder Mutterschafts-Geld für Selbständige. Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Ihrer privaten Kranken-Versicherung. Dort kann man Ihnen sagen, wann der Anspruch ruht.

Selbstständige haben eine eigene Firma. Die Firma stellt zum Beispiel etwas her. Oder sie verkauft etwas. Oder sie bietet eine Dienstleistung an. Die Firma gehört dem Selbständigen allein oder mit anderen Personen zusammen. Selbstständige arbeiten entweder allein oder sie haben Angestellte.

Selbständige leiten die Firma und tragen Verantwortung für die Arbeit in der Firma. Selbständige entscheiden selbst. Niemand kann ihnen Weisungen erteilen. Das heißt: Niemand sagt Selbständigen, was sie tun müssen.

Das ist bei Arbeitnehmern anders. Arbeitnehmer erhalten Weisungen von ihrem Arbeitgeber. Das heißt, der Arbeitgeber sagt ihnen,

  • was sie arbeiten sollen,
  • wann sie arbeiten sollen und
  • wo sie arbeiten sollen.

Zur Sozial-Versicherung gehören

  • die Renten-Versicherung
  • die Arbeitslosen-Versicherung
  • die gesetzliche Pflege-Versicherung
  • die gesetzliche Unfall-Versicherung
  • die gesetzliche Kranken-Versicherung

Arbeitnehmer müssen normalerweise Beiträge zur Sozial-Versicherung zahlen, Selbstständige nicht. Es gibt aber Ausnahmen: Manche Selbstständige müssen auch Beiträge zur Sozial-Versicherung zahlen. Das gilt zum Beispiel für Geschäftsführer von GmbHs, die von den Gesellschaftern Weisungen erhalten.

„Vollmacht erteilen“ bedeutet: Sie geben einer anderen Person zum Beispiel die Erlaubnis, Dinge in Ihrer Firma zu erledigen oder zu entscheiden. Das müssen Sie schriftlich machen. Dabei bestimmen Sie die Einzelheiten. Sie bestimmen:

  • wem Sie die Vollmacht geben
  • um welche Dinge es Ihnen geht, zum Beispiel dass die Person auf das Firmen-Konto zugreifen kann
  • was genau die Person für Sie tun darf und was nicht
  • wie lange die Vollmacht gültig sein soll

Sie können der Person die Vollmacht auch wieder entziehen. Dann darf die Person nichts mehr für Sie regeln. Die Regeln für die Vollmacht stehen im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten brauchen eine Zulassung. Das ist eine Erlaubnis,

  • in einer bestimmten Praxis gesetzlich versicherte Patienten zu behandeln und
  • die Leistungen mit den Kranken-Versicherung abzurechnen.

Für die Zulassung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Zulassung wird von einem Ausschuss erteilt.
Man kann eine Zulassung auch ruhen lassen. Das heißt: Man arbeitet dann eine Weile nicht. Dafür muss man einen Antrag beim Zulassungs-Ausschuss stellen. Der Ausschuss muss den Antrag genehmigen.

Auch Notare benötigen eine Zulassung. Das heißt: Sie benötigen eine Berechtigung, um ihren Beruf auszuüben.

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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