Kleinunternehmer: Kunde in Österreich?
Frage
Ich habe mich bei der Gewerbeanmeldung für die Kleinunternehmer-Regelung entschieden und habe schon eine Anfrage von einem Unternehmen aus Österreich für mein Produkt erhalten. Ich habe keine USt-IdNr. und weise in Deutschland natürlich keine Mehrwertsteuer aus. Käme es zum Geschäft mit dem österreichischen Unternehmen, würde dies dann wohl unter die Regelung der „innergemeinschaftliche Lieferung“ fallen, die ohnehin steuerfrei wäre – oder? D.h. in der Rechnung müsste ich keine Umsatzsteuer ausweisen und könnte die Rechnung an das österreichische Unternehmen genauso stellen, wie ich es auch an ein deutsches Unternehmen stellen würde (es müssen allerdings natürlich Nachweise für die Lieferung vorhanden sein). Verstehe ich das soweit richtig?
Antwort
Auch wenn Sie Kleinunternehmer sind, können Sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer erhalten. Auf diese Weise haben Sie die Möglichkeit, den von Ihnen angesprochenen Nachweis zu führen, indem Sie die USt-IdNr. verwenden und sich über die USt-IdNr. des Österreichers vergewissern und bestätigen lassen, dass die Lieferung beim Unternehmer angekommen ist (Gelangenheitsbestätigung). Ihre weiteren Angaben sind richtig zusammengefasst.
Quelle:
Rolf-J. Baumann
Steuerberater
Baumann Edom-Pomp Steuerberater PartG mbB
Zuständige Aufsichtsbehörde: Steuerberaterkammer Düsseldorf
Stand:
Mai 2020
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