Navigation

Online Coach mit Kunden aus USA: freiberufliche Tätigkeit? Rechtsform?

Frage

Ich bin gerade dabei, ein Online Coaching Business aufzubauen und da ich plane in die USA zu ziehen, werden meine Kunden höchst wahrscheinlich auch größtenteils aus den USA sein. Da ich jedoch zurzeit noch in Deutschland lebe und eine deutsche Staatsangehörigkeit habe, bin ich mir unsicher, wie die Rechtslage für einen selbständigen Online Coach hier in Deutschland aussieht. Ich benötige daher Information, ob ich als Freiberufler oder Gewerbetreibender einzustufen bin und welche Schritte ich unternehmen muss, um rechtlich abgesichert zu sein. In den USA gründen Online Coaches bzw. auch In-person Coaches generell eine LLC... Können Sie mir sagen, welche Unternehmensform hier in Deutschland damit vergleichbar ist bzw. welche Unternehmensform ein Online Coach hier gründen muss/sollte?

Antwort

Die Unterscheidung zwischen „freiberuflich“ und „gewerblich“ ist aus Ihren Angaben nicht eindeutig festzustellen, daher antworten wir mit zwei Beispielen auf diesen Teil Ihrer Fragestellung.

Um als Freiberufler im Sinne des § 18 EStG eingestuft zu werden, ist eine berufliche Qualifikation wie zum Bespiel Psychologe für unterrichtende Tätigkeiten notwendig. Unterrichtende Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes besagt, dass es sich dabei um die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten, Handlungsweisen und Einstellungen in organisierter und institutionalisierter Form handelt.

Allgemein sind individuelle Anfragen der Kunden und deren Erarbeitung nicht als unterrichtende Tätigkeit, sondern beratende zu betrachten und daher gewerblich einzuordnen. Die gewerbliche Einstufung erfolgt beispielsweise für Beratungen als Betriebswirt. Eine beratende Tätigkeit liegt vor, wenn das Coaching auf die speziellen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten wurde.

Allerdings gehen wir davon aus, dass Sie gewerblich tätig sind.

Eine vergleichbare Rechtsform zur LLC aus den USA existiert in Deutschland nicht. Aufgrund fehlender Angaben Ihrerseits, was zum Beispiel Haftung oder weitere Gesellschafter betrifft, lässt sich auch hier keine eindeutige Antwort festlegen.

Für die weitere Einschätzung Ihrer Einkünfte und die geplante Auswanderung empfehlen wir Ihnen eine steuerliche Beratung bei einem Steuerberater in Ihrer Nähe in Anspruch zu nehmen.

Quelle: Dr. Dietmar May
KANZLEI DR. MAY GmbH & Co. KG
Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Fachberater für Internationales Steuerrecht
Zuständige Aufsichtsbehörden: Steuerberaterkammer Nordbaden, Wirtschaftsprüferkammer Berlin
Mai 2018

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben