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Beratung für brasilianisches Unternehmen: Kalkulation von Gebühren und Steuern?

Frage

Wir planen von Deutschland aus „Remote“ Beratungsleistungen für ein brasilianisches Unternehmen (Firmensitz Brasilia) zu erbringen. Es geht um die Entwicklung von Solarprojekten. Unsere Aufgabe ist das Financial Advisory - Finanzierungsstrukturierung und internationale Bankenansprache/Verhandlung sowie Investorenidentifikation und Verkaufsverhandlung der Projekte.


Gibt es neben steuerlichen Details auch andere marktbeschränkende Gebühren zu beachten, die unsere Dienstleistung ggf. erheblich verteuern? Wer könnte uns da eine belastbare exemplarische Vorkalkulation liefern?

Antwort

Zum Zollbereich:

Eine belastbare Vorkalkulation können wir Ihnen leider nicht liefern. Über rechtliche Bedingungen bezüglich Ihrer Dienstleistungen müssten sie sich zusätzlich informieren, sofern ausländisches Recht (vorliegend brasilianisches) anwendbar ist. Vertragsrechtlich dürfte hier allerdings deutsches Recht anwendbar sein. Gleiches gilt auch für öffentlich-rechtliche Regularien bezüglich Ihrer Dienstleistung. Nicht völlig ausgeschlossen ist es, dass – abhängig vom genauen Beratungsgegenstand – unter dem Gesichtspunkt des Technologietransfers auch exportkontrollrechtliche Vorschriften zu beachten sind. Hierzu finden Sie weitere Informationen in dem Merkblatt: Technologietransfer des Bundesamtes für Wirtschaftundusfuhrkontrolle.

sowie unter:
www.gtai.de/gtai-de/trade/zoll/zollbericht/welt/exportkontrollrecht

Steuerrechtlich sieht es anders aus, hier kann (unter dem Gesichtspunkt der Steuerschuldumkehr) insbesondere brasilianisches Umsatzsteuerrecht anwendbar sein.
Sollten im Zuge Ihrer Beratungen Dienstreisen erforderlich werden, sind bezüglich etwaiger mitgeführter Materialien auch (brasilianische) Zollvorschriften zu beachten.

Zum Rechtsbereich:

Das brasilianische indirekte Steuersystem gilt als sehr komplex. In Brasilien obliegt es der Union, den Bundesstaaten und den Gemeinden, Steuern zu erheben. Auf Ebene der Bundesstaaten existiert eine spezielle Umsatzsteuer (ICMS- Imposto sobre Circulação de Mercadorias e Serviços). Diese Steuer gilt beim Verkauf von Handelsgütern (mercadorias) und bei der Erbringung von innerstädtischen und innerstaatlichen Dienstleistungen wie Transport, Kommunikation und die Lieferung von Nahrungsmitteln und Getränken. Der Steuersatz variiert je nach Güter- und Dienstleistungskategorie, wobei das Maximum und das Minium durch eine bundeseinheitliche Regelung definiert werden.

Hinsichtlich der Erbringung von Dienstleistungen, die nicht unter die ICSM-Steuer fallen kann eine Umsatzsteuer auf Gemeindeebene (ISS- Imposto sobre serviços) erhoben werden. Im Grundsatz wird die ISS von der Gemeinde erhoben, in welcher der Dienstleister seinen Sitz hat. Kraft bundesgesetzlicher Regelung beträgt der maximale Steuersatz für die ISS-Steuer 5 Prozent. In den meisten Gemeinden variiert der Steuersatz zwischen verschiedenen Dienstleistungskategorien.

Ferner existiert unter anderem noch eine Steuer auf industriell gefertigte Produkte (IPI- imposto sobre produtos industrializados). Bei der Steuer auf industriell gefertigte Produkte handelt es sich um eine Bundessteuer. Die Steuersätze schwanken extrem stark von Produktgruppe zu Produktgruppe. Für die meisten Produkte liegt der Steuersatz jedoch unter 20 Prozent. Die brasilianische Regierung führt im Rahmen der IPI-Besteuerung häufig produktspezifische Steuernachlässe ein, um bestimmte Industrien zu fördern.

Ausländische Unternehmen können sich nur dann für IPI, ICMS und ISS registrieren, wenn sie eine ständige Niederlassung in Brasilien haben und steuerpflichtige Transaktionen im Land durchführen. Im Rahmen von aus dem Ausland eingebrachten Dienstleistungen ist das Unternehmen, das die Dienstleistung importiert, für die Abführung der Steuern in Bezug auf die Dienstleistung verantwortlich. Nichtansässige Unternehmen sind nicht verpflichtet, sich in Brasilien für die Mehrwertsteuer anzumelden.

Weitere Informationen zu den steuerrechtlichen Grundlagen in Brasilien finden sich in der GTAI-Publikation: Recht kompakt Brasilien.

Quelle:
Germany Trade & Invest
Bernd Wohlgemuth

Stand:
Mai 2021

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