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Nebenerwerbsselbständigkeit in Spanien: Gewerbe in Deutschland anmelden?

Frage

Ich bin voll erwerbsgemindert und gesundheitlich wird leider keine Verbesserung zu erwarten sein, so dass ich geplant hatte, eine Selbständigkeit im Nebenerwerb anzumelden. Hierzu habe ich eine Ausbildung als Assistenzhundetrainerin angefangen. Zwischenzeitlich mussten meine Familie und ich aus familiären Gründen nach Spanien auswandern. Hier hat sich nun leider herausgestellt, dass es in Spanien keine Möglichkeit gibt, eine Selbständigkeit im Nebenerwerb anzumelden - nur im Vollerwerb, was bedeutet, dass ich damit die deutsche Erwerbsminderungsrente und den deutschen Krankenversicherungsschutz verlieren würde, was ich absolut nicht vertreten kann. Nun stellt sich mir die Frage, ob es in Deutschland rechtlich möglich ist, natürlich nach bestandener Prüfung nach dem § 11 des TschG, ein Gewerbe für mich in Deutschland anzumelden und international tätig zu sein.

Antwort

Sie teilen bei der Beschreibung Ihrer Thematik mit, dass Sie als Auswanderin in Spanien Ihren Wohnsitz haben, „voll erwerbsgemindert“ seien und gesundheitlich „keine Verbesserung“ erwarten würden. Gleichzeitig teilen Sie mit, dass Sie sich in der Lage sehen, die Tätigkeit einer Hundeassistenztrainerin nach dem Bestehen der Ausbildung dazu international auszuüben. Weiter teilen Sie mit, oberstes Ziel sei für Sie, in Spanien lebend die hochwertige deutsche Erwerbsminderungsrente und die hochwertige deutsche Krankenversicherung ungekürzt weiterhin beziehen beziehungsweise in Anspruch nehmen zu können. Zu Ihrer Staatsangehörigkeit machen Sie keine Angaben, ich gehe davon aus, dass Sie deutsche Staatsangehörige, zumindest jedoch EU-Bürgerin, sind.

Im Rahmen einer verantwortungsvollen anwaltlichen Beratung wäre neben der Empfehlung der gesundheitlichen Abklärung durch Ihre Ärzte bei dieser Aufgabenstellung zuerst eine gründliche Rechtsprüfung zu Ihrer rechtlichen Gesamtsituation unter besonderer Berücksichtigung aller einschlägigen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen Ihrer deutschen Erwerbsminderungsrente und Ihrer deutschen Krankenversicherung vorzunehmen. Dabei muss genau - gegebenenfalls durch eine Korrespondenz mit dem Träger Ihrer Erwerbsminderungsrente und mit dem Träger der Krankenversicherung - abgeklärt werden, welche Angaben Sie dort jeweils bisher zu Ihrem aktuellen Gesundheits- und Erwerbsminderungszustand gemacht haben und welche Prognosen mittels ärztlicher Atteste, die ebenfalls genau zu prüfen sind, dort vorliegen. Sodann muss geklärt werden, ob die körperlich und psychisch anstrengende Tätigkeit als Hundeassistenztrainerin mit den bereits konkret dokumentierten Fakten bei dem Träger der Erwerbsminderungsrente und bei dem Träger der Krankenversicherung in Einklang gebracht werden kann. Zu beachten ist dabei auch, dass Sie umfassend und wahrheitsgemäß jeweils in den vorgegebenen Zeitabständen zu Ihrer gesundheitlichen Verfassung unter Vorlage ärztlicher Bestätigungen berichten müssen. Auch sind ungefragt auf Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeiten und die Einkünfte daraus zu offenbaren, wenn diese einen Einfluss auf die Anspruchsberechtigung der Erwerbsminderungsrente und der Krankenversicherung haben können.

Wenn diese Vorfragen alle geklärt sind und feststeht, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Zeitumfang mit Einkünften in welcher Höhe Sie zusätzliche Tätigkeiten ausüben können, ohne den Bezug der ungekürzten deutschen Erwerbsminderungsrente und der deutschen Krankenversicherung zu gefährden, sollte meines Erachtens, wenn Sie als Auswanderin in Spanien leben, vertieft von einem spanischen Anwalt geklärt werden, welche Möglichkeiten es gibt, in Spanien mit einer entsprechenden in Spanien vorgesehenen Ausbildung und Zulassung die von Ihnen überlegte Tätigkeit auszuüben. Wenn in Spanien nur eine Selbstständigkeit im Vollerwerb möglich ist, wie Sie schreiben, könnte geprüft werden, ob die Ausübung der Tätigkeit im Rahmen einer Teilzeitanstellung in Spanien möglich ist. Auch insoweit müsste dann aber wieder geprüft werden, ob dies mit der deutschen Erwerbsminderungsrente und der deutschen Krankenversicherung in Einklang zu bringen ist.

Ihre Frage, ob Sie als Auswanderin, die in Spanien lebt, ein Nebengewerbe in Deutschland anmelden können, ist dahingehend zu beantworten, dass die konkrete Rechtlage individuell nach den jeweiligen aktuellen ausländerrechtlichen, gewerberechtlichen, zivilrechtlichen und weiteren einschlägigen Bestimmungen in Deutschland und in Spanien geprüft werden muss. Dabei spielt es u.a. eine Rolle, ob Sie (auch) einen Wohnsitz oder Geschäftssitz in Deutschland haben oder haben werden und ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen, um in Deutschland eine selbständige Erwerbstätigkeit im Nebengewerbe auszuüben. Dabei müssen Sie bei allen einschlägigen Behörden wie Finanzamt, Gewerbeamt (wenn ein Gewerbe ausgeübt wird) und allen sonstigen verantwortlichen Ämtern gemeldet sein und es müssen auch alle gesetzlichen Vorschriften für die konkrete Tätigkeit nach deutschem Recht erfüllt sein.

Am besten wenden Sie sich an eine international tätige Anwaltskanzlei, die sich auf beide Rechtsordnungen der Länder Deutschland und Spanien spezialisiert hat und Sie auch zu allen steuerrechtlichen Fragen, die ebenfalls sehr komplex sind, gerade wenn Sie die Vorteile eines Kleingewerbes in Anspruch nehmen möchten, ausführlich bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Besonderheiten wegen Ihrer deutschen Erwerbsminderungsrente und Ihrer deutschen Krankenversicherung beraten und unterstützen kann, damit die für Sie passende individuelle Lösung gefunden wird.

Quelle: Dr. Babette Gäbhard
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
April 2019

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