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Auftraggeber für freiberufliche Tätigkeit aus England: Was ist zu beachten?

Frage

Ich bin in Deutschland selbstständig gemeldet und habe potentielle Auftraggeber für freiberufliche Tätigkeiten in England. Die Tätigkeiten würde ich zum Teil vor Ort in England ausführen, wofür ich von Deutschland aus Rechnungen schreiben würde.

Brauche ich für das Durchführen von einer projektweisen Tätigkeit in England als Nicht-EU-Land eine Arbeitsgenehmigung, oder ist es möglich, die freiberufliche Tätigkeit dort im Rahmen der als EU-Bürger ohne Visum erlaubten Aufenthaltsdauer (bis 6 Monate im Jahr) durchzuführen?

Antwort

Ob ein Arbeitsvisum für England benötigt wird oder nicht bestimmt sich nach der Art der geplanten Tätigkeit. Die britische Seite hat konkrete Tätigkeiten benannt (die so genannten permitted activities), die ausgeführt werden können, ohne dass ein (Arbeits-)Visum erforderlich ist. Dies geht dann für bis zu sechs Monate. Bedenken Sie insofern aber bitte, dass Kontrollen stattfinden. Sie sollten daher in der Lage sein, bei der Einwanderungskontrolle zu belegen, was Sie in England vorhaben, aber auch Belege für die Unterkunft und die Rückreise sind erforderlich.

Wenn Ihre Tätigkeiten in der oben verlinkten Liste nicht aufgeführt sind, werden Sie im Zweifel ein Visum benötigen. Grundlegende Informationen zu diesem Themenbereich finden Sie u. a. hier:
https://www.gov.uk/apply-to-come-to-the-uk

Quelle:
GERMANY TRADE & INVEST

Stand:
Mai 2021

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