Antwort
Die Schweiz gehört nicht zur EU-Zollunion. Exporte in die Schweiz müssen daher grundsätzlich verzollt werden, wenn der Wert der Sendung 1.000 Euro übersteigt. Dies kann ein Zollagent bzw. im Fall von Online-Handel ein Paketdienstleister übernehmen, sofern von Ihnen die notwendigen Informationen übermittelt werden.
Siehe Informationen zur Ausfuhr aus der EU.
Beim Versandhandel an Privatpersonen müssen Sie eine Zollinhaltserklärung ausfüllen sowie eine Handelsrechnung beifügen. Beide müssen außen am Karton in einer transparenten Hülle befestigt sein. Dem Empfänger werden die Mehrwertsteuer und ggf. Zölle berechnet.
Einen guten Überblick finden Sie auch auf der Internetseite der Schweizer Zollverwaltung.
Die Einfuhr von Lebensmitteln unterliegt oftmals strengen Vorschriften. Einfuhr- bzw. Kennzeichnungsvorschriften können Sie der Market Access Database der Europäischen Union entnehmen, unter Eingabe des Ziellandes Schweiz und der Zolltarifnummer Ihres Produktes.
Die örtlichen Industrie- und Handelskammer stehen in der Regel für eine Export-Beratung zur Verfügung und können auch im Einzelfall genauere Auskünfte geben.
Quelle: Germany Trade and Invest
Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH
www.gtai.de
August 2019
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