Frage
Ich betreibe momentan ein Nebengewerbe mit Kleinunternehmerregelung (besitze auch eine USt-IDNr.). Momentan verkaufe ich Computer etc. online über einen Webshop und Markplätzen nur in Deutschland. Nun möchte ich aber zusätzlich Neu-/Gebraucht-Werkzeuge, Elektrowerkzeuge, Maschinen und Kfz-Ersatzteile an Unternehmen in ein Nicht-EU-Land verkaufen.
Folgende Fragen hätte ich:
- Ist es richtig, dass Verkäufe in Nicht-EU-Länder umsatzsteuerfrei sind? Also keine MwSt auf die Rechnung? Bin ja eh Kleinunternehmer - also darf ich gar keine MwSt verlangen?
- Kann ich mir die MwSt von meinen Lieferanten/Großhändler zurückholen, wenn ich die Produkte ins Ausland verkaufe?
- Brauche ich irgendwelche Genehmigungen um Neu-/Gebraucht-Werkzeuge, Elektrowerkzeuge, Maschinen und Kfz-Ersatzteile an Unternehmen in ein Nicht-EU-Land zu verkaufen? Oder um die Produkte hier einzukaufen? Oder muss ich sogar evtl. weitere Tätigkeiten in meine Gewerbeanmeldung eintragen lassen?
- Was muss ich bei der Ausfuhr/Lieferung beachten? Reicht eine Rechnung mit Stempel vom Zoll als Ausfuhrbeleg aus? Ich würde eventuell die Produkte durch Bekannte oder selber liefern!