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B2B-Handel innerhalb der EU: Sitz in Deutschland notwendig?

Frage

Wir stehen kurz vor einer Firmengründung im Bereich Großhandel. Für unser internationales Team stellt sich die Frage, ob eine Unternehmensgründung in Deutschland notwendig und sinnvoll ist, um auf dem deutschen Markt Handel treiben zu dürfen. Der Verkauf erfolgt ausschließlich an andere Firmen, nicht an Endkunden. Die Waren werden über verschiedene, insb. deutsche Häfen und Flughäfen aus Drittstaaten importiert. Unsere Zielmärkte sind DE und Benelux, aber auch weitere EU-Länder.

Wäre es bspw. möglich, mit einem Firmensitz in Luxemburg dauerhaft Waren nach Deutschland aus Drittstaaten zu importieren und mit Firmen aus verschiedenen EU-Staaten zu handeln? Wäre dies umgekehrt mit einem deutschen Firmensitz möglich, oder wird immer eine Registrierung im Zielland benötigt?

Kann steuerrechtlich alles unter der VAT eines Landes abgewickelt werden und wird bei grenzüberschreitendem Handel alles über das Reverse-Charge-Verfahren abgegolten, oder gelten hier bestimmte Regelungen in Deutschland?

Antwort

Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Frage.

Sie müssen grundsätzlich in Deutschland keine Gesellschaft gründen, um in Deutschland wirtschaftlich tätig zu sein. Sie können alles von Luxemburg aus machen. Die Ware selbst können Sie entweder über Luxemburg nach Deutschland versenden (sog. Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen, sofern Ihre deutschen Kunden über eine deutsche USt-IdNr. verfügen).

Sie können die Waren auch bei einem deutschen Logistiger lagern, der die Abwicklung der Warenversendung für Sie vornimmt. Allerdings müssten Sie sich in diesem Fall in Deutschland umsatzsteuerlich registrieren lassen. Zuständig hierfür ist das Finanzamt Saarbrücken.

Das Reverse-Charge Verfahren findet bei Warenlieferungen keine Anwendung.

Quelle:
Dr. Dietmar May
Steuerberater
Wirtschaftsprüfer
Fachberater für Internationales Steuerrecht

März 2023

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