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Zwischenhändler/Vermittler zwischen EU-Produzenten und Kunden in Drittstaaten: Erste Schritte?

Frage

Ich würde gerne eine Unternehmung gründen mit dem Zweck, Export-Verträge zu zentralisieren. Das heißt, dass ich einen oder mehrere Kunden im Ausland (Drittländer) und Verträge mit EU-Produzenten und -Lieferanten habe.

Dabei handelt es sich um alkoholische, non-alkoholische Waren und Lebensmittel, die von mir eingekauft und weiterverkauft werden, ohne physischen Transport zwischen mir und anderen Parteien, sondern direkter Transport zwischen Produzenten und meinen Kunden. Umsatztechnisch rechnen wir mit ca. 400/600.000 pro Jahr.

Meine Frage ist, ob ich bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss und was zu beachten ist.

Antwort

Leider sind in Ihrer Frage zu wenige Anhaltspunkte, um Ihre Frage konkret beantworten zu können.

Um die umsatzsteuerlichen Sachverhalte prüfen zu können, fehlen die Angaben über die Leistungsbeziehungen zwischen Ihnen und den Kunden im Ausland (Drittland) sowie die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und den Produzenten/Lieferanten.

Ertragsteuerlich sind die Einkünfte grundsätzlich in Deutschland steuerpflichtig. Allerdings könnte durch ein Doppelbesteuerungsabkommen bedingt die Versteuerung auch im Ausland erfolgen. Deshalb müsste man ggf. das jeweilige DBA prüfen. Aber auch hier fehlen genauere Angaben zum Sachverhalt.

Daher würden wir Ihnen nur empfehlen, einen Termin mit einem Steuerberater auszumachen, um die offenen Fragen zu klären, damit Sie eine genauere Antwort erhalten können.

Quelle:
Dr. Dietmar May
Steuerberater
Wirtschaftsprüfer
Fachberater für Internationales Steuerrecht

Stand:
Dezember 2022

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