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Ferienanlage in Italien: Förderung?

Frage

Ich bin Tourismus-Managerin mit Erfahrung. Ich werde mit nur drei Vermietungs-Objekten mit einem Gesamtwert in Höhe von 150.000 Euro starten. Eine größere Ferienanlage wäre wünschenswert. Eine Marktanalyse habe ich gemacht. Der Süden Italiens wird erst langsam wiederentdeckt. Da ich außerdem expandieren werde, schaffe ich Arbeitsplätze in Italien, die zusätzlich gefördert werden könnten. Wird ein solches Kleinunternehmen von der KfW Bankengruppe finanziert?

Antwort

Natürliche Personen, die ein Unternehmen im Ausland gründen, sind nicht antragsberechtigt.

Für eine reine Auslandsfinanzierung ohne Bezug zur inländischen Wirtschaft bieten wir keine Förderprodukte an.

Bei Vorhaben im Ausland können deutsche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige, die in Deutschland selbstständig sind, im „ERP-Gründerkredit - Universell“ einen Antrag stellen: www.kfw.de/073

Zusätzlich antragsberechtigt sind Tochtergesellschaften der genannten deutschen Unternehmen mit Sitz im Ausland sowie Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland.

Quelle: KfW Infocenter
KfW Bankengruppe
Servicerufnummer: 0800 539 9001 (kostenfrei)
Fax: 0228 831-9500
August 2017

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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