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Niederlassung in Kanada gründen?

Frage

Bei unserer weiteren Internationalisierung überlegen wir momentan, ob wir eine Niederlassung in Kanada gründen bzw. wie wir den kanadischen Markt in Zukunft erschließen möchten. Laut der AHK Kanada Homepage gehen wir davon aus, dass wir im ersten Schritt bereits eine Steuernummer (business number) beantragen könnten, ohne direkt eine Firma/Niederlassung in Kanada zu gründen. Aktuell beliefern wir über unsere Zweigstelle in den USA den kanadischen Markt, jedoch ist es laut unserem Verständnis nicht möglich durch diese Konstellation direkt an Endkunden heranzutreten und diese zu beliefern. Momentan beliefern wir über den USA-Standort nur kanadische Händler, jedoch keine Endkunden. Wäre es möglich, falls wir eine Steuernummer beantragen, dass wir ebenfalls von Deutschland und den USA die kanadischen Endkunden direkt beliefern könnten bzw. auch ein Lager in Kanada anmieten könnten, um Waren direkt zu vertreiben?

Antwort

In diesem Rahmen bitte ich Sie zunächst zu beachten, dass wir Ihnen nur unverbindliche Auskünfte geben können, die keine Beratung durch eine rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater ersetzen. Eine Liste mit Adressen von in Kanada tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten finden Sie auf der Webseite der deutschen Vertretungen in Kanada.

In Bezug auf Ihre Anfrage bitte ich Sie zu berücksichtigen, dass wenn ein nicht in Kanada gegründetes Unternehmen in einer kanadischen Provinz aktiv wird bzw. eine Geschäftstätigkeit aufnehmen möchte, in vielen Fällen eine gesonderte Lizenz oder Anmeldung (Extra Provincial Licence) erforderlich ist. Hierbei muss die Existenz der Firma im Ausland, etwa in Deutschland, nachgewiesen werden. Ferner muss unter anderem auch üblicherweise ein lokaler Agent bestellt werden.

Entscheidend für eine Lizenz- oder Anmeldepflicht ist regelmäßig, ob und inwieweit das Merkmal des sog.carrying on business" erfüllt ist. Ob dieses Merkmal in der jeweiligen Provinz erfüllt ist, ist stets eine Frage des konkreten Einzelfalls. Generell ist zu bemerken, dass dieses Merkmal sehr weit gefasst ist und die meisten geschäftlichen / kommerziellen Aktivitäten umfasst. Das Merkmal kann zum Beispiel erfüllt sein, wenn ein Büro, Lager eröffnet wird oder ein Mitarbeiter beschäftigt wird. Im Falle eines Verstoßes gegen Lizenz- oder Anmeldepflichten der Provinzen können, je nach Provinz, Grad des Verstoßes und Rechtsform des Unternehmens, empfindliche Strafen drohen.

Das Merkmal des „carrying on business” ist durchaus auch in Bezug auf steuerrechtliche Aspekte relevant. Ist ein deutsches Unternehmen in Kanada ohne eigene kanadische Tochtergesellschaft aktiv, kann dies häufig zur Entstehung einer im Stammhaus unerkannten und dann oftmals ungewollten Betriebsstätte führen.

Hinsichtlich etwaiger gesonderter Lizenzen oder Anmeldungen berät die AHK Kanada Unternehmen und führt ggf. die administrativen Schritte durch (siehe hierzu bitte).

Allgemeine Informationen zur Unternehmensgründung in Kanada sowie allgemeine Informationen zum Steuerrecht in Kanada finden Sie in der GTAI-Publikation „Recht kompakt Kanada“.

Quelle:
Germany Trade and Invest
Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH

Stand:
Oktober 2020

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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