Frage
Ich würde gerne Waren aus Drittländern kaufen und in Deutschland über einen Onlineshop als Kleingewerbe verkaufen.
Wenn jemand die Waren für mich aus diesem Drittland mitbringt: muss er diese beim Zoll am Flughafen anmelden und dabei meine USt.-Nr. angeben? Oder ist eine Versteuerung nachträglich möglich?
Für diese Waren werden oft keine Rechnungen, sondern nur einfache Belege, die nur den Kaufpreis enthalten, ausgestellt. Können hieraus Probleme entstehen?