Frage
Ich nutze als freiberuflicher Ingenieur die Kleinunternehmerregelung für meine IT-Dienstleistungen und habe derzeit nur einen Kunden in der Schweiz.
Die freiberufliche Tätigkeit habe ich erst letztes Jahr im Oktober gestartet. Die aufs komplette Jahr 2023 hochgerechneten, extrapolierten Umsätze übersteigen die Kleinunternehmer-Grenze. Da es sich um ein Drittland handelt und die Umsätze darüber hinaus per Reverse-Charge im Empfängerland (Schweiz) umsatzsteuerlich zu berücksichtigen sein werden bzw. sollen (Angabe dieses Passus auf meinen Rechnungen), ist meine Frage:
Werden diese, nicht in Deutschland steuerbaren Umsätze, trotzdem zur Grenze der Kleinunternehmerregelung hinzugezählt: Ja / nein?
Heißt: Verliere ich somit meinen Kleinunternehmerstatus und müsste in Zukunft etwaige Rechnungen, die beispielsweise an deutsche Kunden gestellt werden, mit Umsatzsteuer ausweisen!?