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App-Verkäufe innerhalb der EU: Umsatzsteuer?

Frage

Wie verhält es sich mit der Umsatzsteuer im Fall von App-Verkäufen in der EU („Mini One Stop Shop-Verfahren“)? Ich habe gelesen, dass Umsätze aus diesen Verkäufen [EU-Ausland] nicht in die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer einfließen. Wie kann ich das verstehen? Müssen in der EU erzielte Umsätze vom EU-Ausland getrennt werden? Falls ja, wozu genau? Denn die EU-Auslandsumsätze sind nicht mit 19% steuerbar. Und die anderen wären sowieso befreit (solange natürlich die Umsatzgrenze nicht erreicht wird).

Antwort

Getrennt aufgezeichnet werden die Umsätze im Inland, EU-Ausland/Gemeinschaftsgebiet und Drittland. Umsätze, die nicht im Inland steuerbar sind, fließen nicht in die Kleinunternehmergrenze mit hinein. Details klären Sie am besten mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.

Quelle:
Dr. Dietmar May
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Fachberater für Internationales Steuerrecht
KANZLEI DR. MAY GmbH & Co. KG
Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Zuständige Aufsichtsbehörden: Steuerberaterkammer Nordbaden,
Wirtschaftsprüferkammer Berlin

Stand:
Oktober 2019

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