Frage
Ich beabsichtige ein Kleingewerbe anzumelden mit Umsatzsteuerbefreiung nach § 19 UStG. Es gibt zwei Geschäftszweige: 1. Abschluss von digitalen Abonnements im außereuropäischem Ausland, 2. Kauf von digitalen Gütern im außereuropäischem Ausland. Beides wird an Kunden in Deutschland verkauft. Habe ich das jetzt soweit richtig verstanden, dass ich zwar für den Erwerb der Waren keine Einfuhrumsatzsteuer zahlen muss, aber dennoch für den Einkauf der „Produkte“ noch deutsche Umsatzsteuer abführen darf? Das Problem ist, dass der Leistungssteller die Umsatzsteuer seines Landes definitiv in Rechnung stellen wird. Sofern ich noch deutsche Umsatzsteuer abführen muss, auf welchen Wert wird diese dann angerechnet, auf den gezahlten Brutto oder Nettobetrag?
Beispiel:
Netto 35,57
Steuern gesamt 6,40
Total 41,97 Brutto