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Werbeeinnahmen durch Google Adsense: Steuern?

Frage

Als frisch gebackener Kleinunternehmer erhalte ich neuerdings geringe Werbeeinnahmen durch Google Adsense netto überwiesen. Google kennt weder meine USt-IdNr – noch weiß es, dass ich als Unternehmer handle. Zu der sehr ähnlichen Anfrage aus dem Archiv frage ich mich, ob es diesbezüglich Änderungen gab? Es gab ja mit Inkrafttreten eine Anpassung des Umsatzsteuergesetzes. Konkret: Ich muss also nichts weiter tun, als am Ende des Jahres lediglich die Einkommensteuer zahlen und die Werbeeinnahmen entsprechend als nicht steuerbare Einnahmen angeben? Sprich keine Rechnung an Google schreiben oder eine Umsatzsteuervoranmeldung durchführen?

Antwort

Es ist soweit richtig, dass die Werbeeinahmen ohne Umsatzsteuer berechnet werden.

In Ihrem Fall werden sonstige Leistungen an einen im EU-Ausland ansässigen Unternehmen (Google Irland) erbracht, bei denen sich der Leistungsort gem. § 3a Abs. 2 UStG nach dem Ort bestimmt, von welchem der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt. Die Werbeeinnahmen gelten als nicht steuerbare Einnahmen in Deutschland.

Die Steuerschuldnerschaft wird in diesem Fällen umgekehrt. Somit muss Google die nationale Umsatzsteuer in Irland abführen (Reverse-Charge-Verfahren).

Diese Umsätze sind in der Umsatzsteuererklärung anzugeben, fließen jedoch nicht in den Gesamtumsatz für die Kleinunternehmerregelung.

Quelle:
Dr. Dietmar May
Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Fachberater für Internationales Steuerrecht
KANZLEI DR. MAY GmbH & Co. KG
Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Zuständige Aufsichtsbehörden: Steuerberaterkammer Nordbaden, Wirtschaftsprüferkammer Berlin

Stand:
Mai 2020

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