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Werbung auf Amazon.com schalten: Umsatzsteuer?

Frage

Bei Amazon gibt es die Möglichkeit, Werbung zu schalten. In meinem Fall geschieht dies auf Amazon.com (also nicht auf Amazon.de oder anderen europäischen Seiten). Auf den Rechnungen, die Amazon bezüglich der Werbung ausstellt, ist nun keinerlei Umsatzsteuer ausgewiesen (VAT Rate 0.00%). Da ich als deutscher Unternehmer eine Leistung einer Firma im nicht-EU-Ausland in Anspruch nehme, liegt die Umsatzsteuerschuld (im Sinne eines Reverse Charge Verfahrens) bei mir. Ich habe bereits herausgefunden, dass die entsprechenden Ausgaben in der USt-VA in Zeile 50, Feld 84 und die zugehörigen Steuern in Feld 85 einzutragen sind. Allerdings ist mir nicht klar, ob die in Feld 85 eingetragenen Steuern zusätzlich auch in Zeile 56 Feld 67 (Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des § 13b UStG (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 UStG)) einzutragen sind oder nicht.

Antwort

Der angeführte Sachverhalt – Leistungen aus einem Drittland bei Geschäften "Business to Business" (B2B) - wurde von Ihnen richtig eingeordnet. Die Umkehr der Steuerschuldnerschaft gem. § 13 b haben Sie in der Umsatzsteuervoranmeldung zu dokumentieren und Sie können die fiktive Vorsteuer, da Sie vermutlich zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, in den genannten Feldern abziehen. Auch wenn Sie nicht zur Buchführung verpflichtet sind, sollten Sie diesen Sachverhalt in Ihren Buchaufzeichnungen dokumentieren, da Sie spätestens in der Jahreserklärung den entsprechen Nachweis benötigen. (Beispiel: abziehbare VSt nach § 13 b UStG an Umsatzsteuer nach § 13 b UStG).

Quelle:
Rolf-J. Baumann
Steuerberater
Baumann Edom-Pomp Steuerberater PartG mbB
Zuständige Aufsichtsbehörde: Steuerberaterkammer Düsseldorf

Stand:
Juni 2020

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