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Verkauf von Musiklizenzen über Plattform: USt-ID und Kleinunternehmerregelung

Frage

Ich möchte neben meinem normalen Angestelltenverhältnis noch ein Kleingewerbe als Einzelunternehmer betreiben. Dabei geht es um zwei Aspekte:

1. Verkauf von Lizenzen für die Nutzung meiner eigens erstellen Musikstücke mit Hilfe einer US-amerikanischen Vertriebsplattform

2. Verkauf von Dienstleistungen im Bereich Musikproduktion

Beide Aspekte sollen weltweit angeboten werden und geliefert werden jeweils Audiodateien.

Daher ergeben sich diese Fragen:

a) Muss ich steuerlich beim Verkauf der Lizenzen via der Plattform aus den USA etwas beachten? Laut Artikel 12 des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen Deutschland und den USA würde ich vermuten, dass ich meine Einkünfte ganz normal nur in Deutschland angebe, oder?

b) Was muss ich beachten, wenn ich Dienstleistungen, wie z. B. das Abmischen von Musikstücken anderer Bands, für Personen, sowie Unternehmen in den USA oder anderen Drittländern erbringe? Brauche ich eine USt-ID oder andere Hinweise auf den Rechnungen?

Antwort

Ich gehe davon aus, dass Sie sogenannter umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer sind, d. h. die Umsätze des Vorjahres (2021) den Betrag von 22.000 € nicht überstiegen haben und die Umsätze im laufenden Kalenderjahr (2022) 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen werden.

Dann benötigen Sie keine USt-ID Nummer. Auf Ihren Rechnungen müssen Sie den Hinweis auf Ihre Kleinunternehmerschaft i.S.v. § 19 UStG aufnehmen.
Sollten Sie diese Grenzen überschreiten, so ändert sich die Umsatzbesteuerung.

Sie interpretieren Art. 12 des DBA D – USA richtig. Das Ergebnis ist der deutschen Besteuerung zu unterwerfen.

Quelle:
Dr. J. R. Lüders
Dipl. Oec.
Wirtschaftsprüfer - Steuerberater – Rechtsbeistand

Stand:
Mai 2022

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