Frage
Mein Auftraggeber in Österreich ist ein Gründer, der sich in der Gründungsplanung befindet. Daher hat er keine Umsatzsteueridentifizierungsnummer. Hier beißt sich doch die Katze in den Schwanz? Der Gründer gilt wie in Deutschland als Unternehmer, also bestimmt sich der Ort der Leistung in diesem Fall danach, wo der Leistungsempfänger (Gründer in Ö) seinen Sitz hat. Damit greift das Reverse-Charge-Verfahren. Aber wie soll ich eine ordnungsgemäße Rechnung ohne Umsatzsteueridentifizierungsnummer des Auftraggebers schreiben? Und der Auftraggeber kann ja noch keine beantragen.