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Umsatzsteuer: Dienstleistung für österreichischen Kunden ohne USt-Identifikationsnummer möglich?

Frage

Mein Auftraggeber in Österreich ist ein Gründer, der sich in der Gründungsplanung befindet. Daher hat er keine Umsatzsteueridentifizierungsnummer. Hier beißt sich doch die Katze in den Schwanz? Der Gründer gilt wie in Deutschland als Unternehmer, also bestimmt sich der Ort der Leistung in diesem Fall danach, wo der Leistungsempfänger (Gründer in Ö) seinen Sitz hat. Damit greift das Reverse-Charge-Verfahren. Aber wie soll ich eine ordnungsgemäße Rechnung ohne Umsatzsteueridentifizierungsnummer des Auftraggebers schreiben? Und der Auftraggeber kann ja noch keine beantragen.

Antwort

Da haben Sie natürlich recht mit Ihrer Fragestellung, aber trotzdem müssen Sie nachweisen, dass es sich um ein ausländisches Unternehmen handelt.

Hat der Leistungsempfänger noch keine USt-IdNr. erhalten, eine solche Nummer aber bei der zuständigen Behörde des EU-Mitgliedstaats, von dem aus er sein Unternehmen betreibt, beantragt, bleibt es dem leistenden Unternehmer überlassen, auf welche Weise er den Nachweis der Unternehmereigenschaft und der unternehmerischen Verwendung führt (vgl. Artikel EWG_VO_282_2011 Artikel 18 Abs. EWG_VO_282_2011 Artikel 18 Absatz 1 Buchst. bei der MwStVO). Dieser Nachweis hat nur vorläufigen Charakter. Für den endgültigen Nachweis bedarf es der Vorlage der dem Leistungsempfänger erteilten USt-IdNr.

Sie sollten daher zunächst von dem ausländischen Unternehmer die Vorlage des Antrages für die USt-ID verlangen und sich anschließend die tatsächlich zugeteilte USt-ID mitteilen lassen, die Sie jedoch dann qualifiziert zu prüfen haben (über die Homepage des BMF).

Quelle: Dr. Dietmar May
Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Fachberater für Internationales Steuerrecht

Juni 2021

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