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Wohnsitz in Italien und in Deutschland: Einkünfte wo versteuern?

Frage

Ich bin Studentin und freischaffende Sängerin und habe sowohl einen Wohnsitz in Italien - als auch in Deutschland. 2019 habe ich bei zwei Veranstaltungen mit einem italienischen Unternehmen in Italien zusammengearbeitet und geringe Verdienste erzielt. Gelten diese in der EÜR als steuerbare oder als nicht steuerbare Einnahmen?

Antwort

Da Sie zwei Wohnsitze haben, hängt es davon ab, wo der „Mittelpunkt Ihres Lebensinteresses“ ist. (Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien). Sollte dies Deutschland sein, müssen Sie eine EÜR in Deutschland abgeben. Es besteht aber die Möglichkeit, dass Ihr Honorar bereits Italien einbehalten bzw. besteuert wurde. Werden die Veranstaltungen öffentlich gefördert, bestehen weitere Vergünstigungen. Wird an der „Quelle“ in Italien versteuert, besteht die Möglichkeit der Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung. Hierzu müssen Sie den Nachweis der italienischen Steuer in Deutschland erbringen. Sollten Ihre Einkünfte insgesamt gering sein, bestünde auch die Möglichkeit eine Nichtveranlagungsverfügung zu erhalten; die Vordrucke sind im Internet oder bei Ihrem Finanzamt erhältlich.

Quelle:
Rolf-J. Baumann
Steuerberater
Baumann Edom-Pomp Steuerberater PartG mbB
Zuständige Aufsichtsbehörde: Steuerberaterkammer Düsseldorf

Stand:
August 2020

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