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Wohnsitz in Portugal – Unternehmenssitz in Deutschland?

Frage

Ich bin österreichischer Staatsbürger und bin seit über zehn Jahren in Deutschland gemeldet. Ich arbeite als selbständiger Webdesigner - der Jahresumsatz ist gering. Ich betreue zu 99% Kunden im DACH-Raum - meist andere Selbständige und KMUs. Aus privaten Gründen überlege ich in das EU-Ausland zu ziehen. Ich habe Bedenken, dass meine aktuellen und zukünftigen Kunden damit ein „emotionales“ Problem haben und suche eine Form der Gründung, die es mir erlaubt, „physisch“ im Ausland zu sein, aber als Firmensitz weiterhin Deutschland anzuführen. Die Akquise von Neukunden in diesem Segment ist mit einem Firmensitz in Portugal eher schwierig - das Problem ist aber ausschließlich „emotional“. In diesem Segment denkt man sozusagen „konservativ“. Können Sie mir eine erste Idee geben, welche Formen in Frage kommen, damit ich sie mit meinem Steuerberater besprechen kann?

Antwort

Unternehmenssitz Portugal/Deutschland
Die Rechtslage ist unterschiedlich, je nachdem ob Sie sich dafür entscheiden, eine Kapitalgesellschaft oder eine Personengesellschaft zu gründen bzw. als Einzelunterunternehmer in Selbständigkeit tätig zu bleiben.

Kapitalgesellschaften sind beispielsweise GmbHs oder UGs. Personengesellschaften sind beispielsweise GmbH & Co. KGs oder GbRs. Bei Kapitalgesellschaften darf der Verwaltungssitz vom Satzungssitz abweichen. Verwaltungssitz ist der Ort, von dem aus die Geschäftsführung die Geschäfte des Unternehmens tatsächlich leitet. Satzungssitz ist der Ort, der im Handelsregister als Sitz der Gesellschaft rechtlich eingetragen ist. Bei Personengesellschaften muss der Verwaltungssitz mit dem Satzungssitz übereinstimmen. Wenn Sie die Geschäfte des Unternehmens also aus dem Ausland heraus leiten möchten, kommt für Sie als Rechtsform eine deutsche Personengesellschaft nicht in Frage. Eine deutsche Kapitalgesellschaft mit einem Verwaltungssitz im Ausland wäre aber grundsätzlich möglich.

Allerdings kommt es zusätzlich darauf an, in welchen Staaten die Gesellschaft die Leistungen anbieten oder erbringen soll. Eine deutsche Kapitalgesellschaft mit einem Verwaltungssitz in der EU kann ihre Leistungen in der gesamten EU anbieten oder erbringen und wird von allen Staaten der EU als deutsche Kapitalgesellschaft anerkannt. Da sowohl Deutschland als auch Portugal Mitglieder der EU sind, dürfte sich für Sie insofern keine Änderung bei der Erbringung von Dienstleistungen ergeben, sollten Sie sich für die Gründung einer Kapitalgesellschaft entscheiden.

Diese Informationen dienen nur als Erstinformation und können nicht die rechtliche Beratung im Einzelfall durch einen Rechtsanwalt und einen Steuerberater ersetzen, welche Ihnen detaillierte Angaben machen und Sie bei der Wahl einer geeigneten Rechtsform, in welcher Sie Ihr Webdesign-Büro führen könnten, passend zu Ihrer Gesamtsituation unterstützen können.

Sollten Sie einen Anwalt im Ausland suchen, empfehlen wir Ihnen die von den deutschen Auslandsvertretungen erstellten Anwaltslisten zu nutzen, die Germany Trade & Invest zum Download bereithält.

Quelle:
Germany Trade and Invest
Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH

Stand:
Oktober 2020

Tipps der Redaktion:

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