Antwort
1. Gewerbeanmeldung in Deutschland
Grundsätzlich bestehen keine Bedenken gegen eine Gewerbeanmeldung sowohl in Spanien als auch in Deutschland.
Zu Fragen für die Gewerbeanmeldung in Deutschland sollten Sie sich an die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer in der Region, in der Sie sich melden, wenden. Diese Stelle informiert Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen.
2. Gewerbeanmeldung in Spanien
Bevor Sie in Spanien als Ausländer ein Gewerbe anmelden können, benötigen Sie die sogenannte NIE (= Número de identificación de Extranjeros). Dabei handelt es sich um eine Ausländeridentifikationsnummer, die Sie innerhalb von drei Monaten nach der Einreise in Spanien beim Ausländeramt oder bei einer Polizeistelle beantragen müssen. Sie können die NIE bereits von Deutschland aus bei den diplomatischen Vertretungen oder im spanischen Konsulat anfordern. Sie benötigen dafür einen Reisepass oder Personalausweis und zahlen eine Gebühr. Daraufhin erhalten Sie einen Eintragungsnachweis mit der NIE. Damit sind Sie in das Zentrale Ausländerregister eingetragen.
Um als Selbstständiger (Trabajador autónomo) in Spanien eine gewerbliche Tätigkeit ausüben zu dürfen, müssen Sie zudem mindestens 18 Jahre alt sein und folgende Behördengänge bzw. Formalitäten erledigen:
Zunächst nehmen Sie die Gewerbeanmeldung (Alta en Impuestos sobre Actividades Económicas) bei der Steuereinzugsstelle (SUMA) vor. Sie benötigen hierzu die NIE. Mit der Gewerbeanmeldung erhalten Sie den Zahlungsbescheid über die Gewerbesteuer (Impuesto sobre Actividades Económicas, IAE). Die Höhe der Gewerbesteuer (Grundtarife) richtet sich nach Region und Branche. Der Zahlungsbescheid ist innerhalb der nächsten 14 Tage zu begleichen.
Anschließend erfolgt die Anmeldung beim örtlichen Finanzamt (Agencia Tributaria). Dort werden Ihre Umsatz-, Einkommen- und Lohnsteuer festgelegt. Die Voranmeldungen sind vierteljährlich abzugeben. Bei Ihrer Anmeldung müssen Sie eine Erklärung über den Beginn der Tätigkeit (Declaración Censal de Inicio de Actividad) abgeben und erhalten dann die N.I.F (Steueridentifikationsnummer / número de identificación fiscal).
Des Weiteren müssen Sie die Anmeldung der Pflichtversicherung für Selbständige (Seguridad Social para Autónomos) vornehmen. Die Anmeldung erfolgt bei der Sozialversicherungsanstalt (Delegación de la Seguridad Social). Falls Sie als Selbständiger ein Unternehmen führen und die Absicht haben, Arbeitnehmer einzustellen, muss das Unternehmens als „Arbeitgeber“ bei der „Seguridad Social“ angemeldet werden.
3. Weitere Links zur Eigenrecherche
- Nähere Informationen zur Gewerbeanmeldung
Suma - Nähere Informationen zur Anmeldung beim Finanzamt
Agencia Tributaria - Nähere Informationen zur Sozialversicherungsanmeldung
Seguridad Social - Allgemeine Informationen erhalten Sie beim zuständigen Ministerium der spanischen Regierung und Ventanilla Única
- Bitte beachten Sie auch den Länderbericht „Recht kompakt Spanien“. Dieser bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.
- Unser Portal 21: Informationen zu Dienstleistungen in Europa könnte Sie in Bezug auf Spanien auch interessieren.
Wir hoffen, wir konnten Ihnen hilfreiche Informationen zur Verfügung stellen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass es sich hierbei um allgemeine Informationen handelt, die eine rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.
Quelle: Germany Trade and Invest
Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH
www.gtai.de
September 2020
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