Antwort
Das Vorgehen bei dieser beabsichtigten Gewerbeanmeldung hängt sehr vom Ort der Antragsstellung ab. Dort sollte ein Antragsteller eine Standortadresse vorweisen können. Ich kann daher nur von meinen eigenen Erfahrungen mit der Gewerbeanmeldung für eine Zweigniederlassung der Schweizer GmbH in Hannover berichten.
Dort war der gesamte Antrags- und Genehmigungsprozess ohne ein persönliches Erscheinen möglich. Allerdings ist eine Postanschrift notwendig und es ist fraglich, ob ein deutsches Gewerbeaufsichtsamt Briefkorrespondenz mit einer US-Adresse führen will. Ich empfehle da eine vorherige Kontaktaufnahme. Im Zweifel hat eine Kommune ja schon wegen der Gewerbesteuer Interesse an einer Gewerbeansiedlung. Insofern sollte es grundsätzlich möglich sein. Allerdings ist auch mit einer kostenpflichtigen IHK-Kammermitgliedschaft und einer Kontaktaufnahme durch die Steuerbehörde zu rechnen.
www.hannover.de
Ich empfehle daher – ohne Kenntnis der geschäftlichen Hintergründe – die Errichtung einer unselbständigen Zweigniederlassung. Allerdings setzt das ein bestehendes Unternehmen am Heimatstandort voraus und ich kann nicht abschätzen, wie es sich mit einem solchen Mutterunternehmen außerhalb der EU, des EWRs und der Schweiz verhält. Der Nachweis eines Handelsregisterauszuges sollte möglich sein.
An einem Wohnsitz in Deutschland sollte dies grundsätzlich beim Gewerbeamt vor Ort digital möglich sein.
Quelle:
Dr. Jan Peschka
Jurist
Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Organisationspsychologe & Ökonom
Stand:
März 2023
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