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Dienstleistungen in der Türkei und im Irak anbieten

Frage

Ich wohne in Deutschland und möchte meine Dienstleistungen in der Türkei und in Erbil anbieten, und will Leute in den beiden o. g. Orten einstellen.

Wie kann ich diese Leute bezahlen und beim Finanzamt nachweisen?

Wie kann ich ein Kleinunternehmen gründen und von wo kann ich anfangen?

Was sind meine Rechte und Pflichten?

Antwort

Wir empfehlen Ihnen die Lektüre der Publikation „Recht kompakt Türkei“.

Zur Firmengründung im Irak:
Generell gilt, dass jedes nicht-irakische Unternehmen, das im Irak „geschäftlich tätig“ ist, eine irakische Niederlassung gründen muss (z. B. eigenes Unternehmen, Zweigstelle, etc.). Es gibt zwar keine spezifische Definition dessen, was eine „Geschäftstätigkeit“ im Irak ausmacht. In der Regel entsteht eine Verpflichtung, wenn ein Unternehmen Räumlichkeiten im Irak unterhält oder Personal auf einer mehr als vorübergehenden Basis beschäftigt. Weiter gilt, dass ein Nichtansässiger als „im Irak handelnd“ angesehen werden kann, wenn Verträge im Irak abgeschlossen werden oder Zahlungen für Dienstleistungen auf ein irakisches Bankkonto erfolgen.

Es gibt eine Reihe von Unternehmensformen im Irak, darunter die Aktiengesellschaft, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ein Einzelunternehmen (eine Person), eine Repräsentanz und eine Zweigniederlassung. In der Praxis ist die häufigste Gesellschaftsform für ausländische Investoren die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC) und die Zweigniederlassung.

Gemäß dem irakischen Gesellschaftsgesetz ist ein irakischer Anteil von mindestens 51 Prozent erforderlich, um eine neue Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Aktiengesellschaft im Irak zu gründen.

Quelle:
GERMANY TRADE & INVEST
(Außenwirtschaftsagentur des Bundes)

Stand:
März 2022

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