Frage
Vor vielen Jahren habe ich mich als freiberufliche Übersetzerin selbständig gemacht und damals eine eigene Homepage eingerichtet. Mittlerweile habe ich genug Kunden und bräuchte diese Webseite für Werbezwecke gar nicht mehr. Kann ich sie ersatzlos abschalten lassen oder besteht als Freiberufler eine Pflicht dazu?
Antwort
Eine Pflicht zur Nutzung einer Homepage besteht nicht. Sie können sie also ersatzlos abschalten. Sollten Sie allerdings in den von Ihnen verwendeten Unterlagen auf über die Homepage abzurufende Informationen verweisen, z.B. auf Allgemeine Geschäftsbedingungen, müssten Sie dies ändern.
Quelle: Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater
Mai 2019
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