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Muss die eigene Domain zwingend den Vor-und Nachnamen enthalten?

Frage

Mir ist bewusst, dass ich als Einzelunternehmer ohne Handelsregistereintrag unter meinem Namen im Geschäftsverkehr auftreten muss. Meine Frage zielt darauf ab, ob die Domain zwingend aus Vor- und Zuname bestehen muss? Oder ob die Domain frei wählbar ist, unter der Voraussetzung, dass auf der Website im Impressum, etc. mein eingetragener Name erscheint.

Konkret: Wenn ich als PR-Manager unter „T. P.“ (Vor und Nachname) gewerblich registriert bin und meine Website NICHT als Onlineshop nutze, sondern diese lediglich informativen Zwecken dient (Leistungen, Portfolio, Über mich, etc.), darf diese dann z.B. auch www.TP-Agentur.de heißen oder muss sie zwingend www.vor-zunahme.de lauten?

Antwort

Ihre Domain muss nicht zwingend aus Ihrem Vor- und Nachnamen bestehen. Sie sollten aber darauf achten, dass die Domain nicht irreführend ist. Dies könnte z.B. dann der Fall sein, wenn sich aus der Domain ein falscher Eindruck über die Größe Ihres Unternehmens ergibt, wie z.B. bei www.TP-Agentur-Gruppe.de.

Quelle:
Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater

Stand:
Juni 2023

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