Antwort
Der Inhalt des Impressums hängt davon ab, wie Sie mit der GbR kooperieren. Wenn Sie Gesellschafter der bestehenden GbR werden, muss die bestehende GbR im Impressum genannt werden. Sofern Sie eine neue GbR gründen, muss diese neue GbR im Impressum genannt werden. Sofern Sie nur technisch kooperieren, ist eine Änderung des Impressums nicht erforderlich. Im Impressum muss im Ergebnis die Person genannt werden, die für den Online-Shop verantwortlich ist. Im Normalfall ist dies auch die Person, die die Kleidung verkauft.
Je nach Art der Kooperation müssen Sie auch darauf achten, die weiteren Angaben zu ändern, z.B. in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Pflichtinformationen und der Widerrufsbelehrung.
Quelle: Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater
Februar 2021
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