Frage
Ich bin Ernährungsberaterin und Life Coach und habe mein Gewerbe vor kurzem angemeldet. Mein Angebot (Erstellen von Texten, Einzelberatung, Workshops etc.) würde ich gerne per E-Mail an Redaktionen, Altenheime, Fitnessstudios etc. versenden. Ich hatte zu diesen Kunden noch keinen Kontakt. Die Kontaktdaten würde ich über die jeweilige Homepage erhalten. Ich bin verunsichert, auch durch Beiträge auf dieser Seite, ob ich meine Dienstleistung diesen Kunden anbieten darf. Bei der E-Mail handelt sich um eine Darstellung meiner Dienstleistungen in Form einer Infografik. Ebenso ist ein kurzes Anschreiben eingebunden. Fällt dies bereits unter den Begriff der Werbung oder handelt es sich hierbei um eine Art Bewerbungsschreiben? Ich würde mich freuen, wenn Sie etwas Licht ins Dunkel bringen könnten, da ich nicht als eine der ersten Unternehmensausgaben Abmahngebühren bezahlen möchte.