Navigation

Online-Shop: Gewerbeanmeldung? Impressum?

Frage

Ein Freund und ich haben eine GbR gegründet und wir wollen einen Online-Shop führen. Wir haben im Gewerbeamt unserer beider „Vor- und Nachnamen GbR“ eingetragen. Beim Finanzamt jedoch sollen wir den Namen des Shops angeben, weil die Rechnungen auf den Namen des Shops ausgestellt werden. 1. Können wir im Gewerbeschein den Shop-Namen ebenfalls hinzufügen? 2. Was müsste genau im Impressum stehen?

Antwort

Ihre Frage, ob Sie im Gewerbeschein den Shop-Namen hinzufügen können, kann ich leider nicht abschließend beantworten. Ich gehe jedoch davon aus, dass der Shop-Name lediglich als Zusatz angegeben werden kann. Letztendlich dürfte dies aber auch für Sie unerheblich sein. Denn entscheidend ist, dass die GbR den Shop betreibt und insofern auch Rechnungsausstellerin ist. Im Impressum muss daher auch der Name der GbR, also z. B. Muster + Beispiel GbR stehen. Außerdem muss angegeben werden, durch wen die GbR vertreten wird, also z.B. vertretungsberechtigte Gesellschafterinnen und vertretungsberechtigte Gesellschafter: Max Muster und Hans Beispiel.

Quelle:
Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater

Steuer:
August 2020

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben