Antwort
Wenn Ihre Firma in der Schweiz registriert ist und Sie einen Verkauf Ihrer Produkte über einen Onlineshop in Deutschland durchführen wollen, so kommt es für die Umsatzsteuer darauf an, wer Empfänger der Produkte ist und von welchem Ort aus die Produkte an den Kunden versendet werden.
Werden die Produkte von der Schweiz aus an einen deutschen Kunden versendet, so ist bei einem deutschen Privatkunden in der Regel die Schweizer Umsatzsteuer auf den Rechnungen auszuweisen und diese in der Schweiz an das Finanzamt abzuführen. Ist der Empfänger ein deutscher Geschäftskunde (Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne), so liegt in der Regel eine sogenannte Ausfuhrlieferung ohne Umsatzsteuerausweis vor.
Werden die Produkte vor Verkauf in einem deutschen Lager/einer deutschen Niederlassung gelagert und von dort aus an einen deutschen Kunden versandt, so ist in der Regel die deutsche Umsatzsteuer auf den Rechnungen auszuweisen und diese in Deutschland an das Finanzamt abzuführen. Für eine Anmeldung der deutschen Umsatzsteuer muss sich Ihr Schweizer Unternehmen in Deutschland (zumindest) für umsatzsteuerliche Zwecke registrieren lassen. D.h. das Unternehmen muss eine deutsche Steuernummer beantragen.
Quelle:
Mario Fuhs
Diplom-Kaufmann (FH)
Steuerberater
Fuhs – Hastrich – Bartsch
Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG
Stand:
Juni 2023
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