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An- und Verkauf digitaler Bonuspunkte: Wie den Umsatz verbuchen?

Frage

Ich betreibe ein nebenberufliches Kleingewerbe. Für die Buchführung nutze ich den Kontenrahmen SKR03.

Ein bei mir regelmäßig auftretender Geschäftsvorfall besteht darin, dass ich digitale Güter (digitale Bonuspunkte, vergleichbar mit z.B. Payback-Punkten) ankaufe und über einen Online-Shop weiterverkaufe.

Die Einnahmen buche ich auf das Konto 8400 (Erlöse), bei der Verbuchung der Ausgaben bin ich mir jedoch regelmäßig unsicher. Bisher verwende ich üblicherweise für die Verbuchung der Ankäufe die Konten 3200 und 3400 (Wareneingang, mit/ohne VorSt.).

Ist die Verwendung dieser Konten für die Verbuchung der Ankäufe in Ordnung?
Ich bin unsicher, ob digitale Bonuspunkte als "Waren" gelten und somit die Konten 3200/3400 genutzt werden können. Andererseits stellen diese digitalen Bonuspunkte für mich tatsächlich Handelswaren dar, da ich sie lediglich für den Weiterverkauf ankaufe.

Antwort

Grundsätzlich kann man „digitale Bonuspunkte“ als Ware ansehen. Hier ist es unwesentlich, ob es sich um digitale oder physische Waren handelt. Bei der Verbuchung des Umsatzes würde ich Ihnen raten, soweit Sie noch als Kleinunternehmer eingestuft sind, anstelle des Kontos 8400 das Konto 8195 zu verwenden, da 8400 ein Konto mit Umsatzsteuerschlüssel wäre. Sollten Sie jedoch auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet haben, wäre das Konto 8400 (soweit es sich um umsatzsteuerpflichtige Inlandsumsätze handelt) durchaus zutreffend.

Bei den „Wareneinkäufen“ ist eine Verbuchung der Einkäufe als Wareneinkauf durchaus richtig.

Hier wird explizit darauf hingewiesen, dass hier keine umsatzsteuerliche Beurteilung vorgenommen wurde. Wenden Sie sich hierbei ggf. an eine fachkundige Person.

Quelle:
Sascha Schneider
Diplom-Betriebswirt (FH)
Steuerberater

Stand:
Mai 2021

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