Frage
Ich betreibe ein nebenberufliches Kleingewerbe. Für die Buchführung nutze ich den Kontenrahmen SKR03.
Ein bei mir regelmäßig auftretender Geschäftsvorfall besteht darin, dass ich digitale Güter (digitale Bonuspunkte, vergleichbar mit z.B. Payback-Punkten) ankaufe und über einen Online-Shop weiterverkaufe.
Die Einnahmen buche ich auf das Konto 8400 (Erlöse), bei der Verbuchung der Ausgaben bin ich mir jedoch regelmäßig unsicher. Bisher verwende ich üblicherweise für die Verbuchung der Ankäufe die Konten 3200 und 3400 (Wareneingang, mit/ohne VorSt.).
Ist die Verwendung dieser Konten für die Verbuchung der Ankäufe in Ordnung?
Ich bin unsicher, ob digitale Bonuspunkte als "Waren" gelten und somit die Konten 3200/3400 genutzt werden können. Andererseits stellen diese digitalen Bonuspunkte für mich tatsächlich Handelswaren dar, da ich sie lediglich für den Weiterverkauf ankaufe.