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Online-Shop: Wie Namen von Onlineshop schützen?

Frage

Wir haben zu zweit eine GbR gegründet, um einen Onlineshop zu betreiben. Die GbR trägt als Namen unsere Namen, einen Fantasiezusatz sowie das Kürzel "GbR“. Der Onlineshop soll einen anderen Namen tragen, wir befinden uns noch auf Namenssuche. Wir sind uns bewusst, dass wir genau prüfen müssen, dass keine Markenrechte verletzt werden und es diesen Namen nicht bereits gibt. Da wir uns als GbR nicht ins Handelsregister eintragen lassen können, stellt sich nun die Frage, ob wir unseren Namen anderweitig "schützen" können? Angenommen unser Shop läuft gut und wir müssen unsere GbR in eine OHG umwandeln, könnte es passieren, dass unsere Geschäftsbezeichnung bis dahin bereits ein anderes Unternehmen (welches sich in der Zwischenzeit in das HR hat eintragen lassen) verwendet?

Antwort

Zu empfehlen ist, dass Sie den Namen Ihres Onlineshops als Wortmarke oder als Wort-Bild-Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt schützen lassen. Dies erfolgt idealerweise durch die von Ihnen bereits gebildete GbR.

Der mit einer Handelsregistereintragung erfolgte Prioritätsschutz in Bezug auf die Firma ist dem Markenschutz untergeordnet, schützt also nicht vor einer bereits geschützten Marke anderer.

Quelle:
Volker Heinze
Notar

Stand:
April 2021

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