Antwort
Sie benötigen einen Gewerbeschein, der die von Ihnen angestrebte Tätigkeit abdeckt. Nach Ihrer Beschreibung scheint das in Ihrem Fall für den Online-Shop noch nicht der Fall zu sein.
Sie müssen dem Finanzamt Ihre Tätigkeit mitteilen und bekommen vom Finanzamt eine Steuer-Nummer und Hinweise für andere notwendige Genehmigungen. Eine Steuer-Nummer haben Sie wahrscheinlich bereits früher erhalten. Ich gehe davon aus, dass Sie auch bisher schon prinzipiell umsatzsteuerpflichtig waren. Trotzdem sollten Sie dem Finanzamt von den geplanten Änderungen Mitteilung machen.
Sollten Sie Ihre Tätigkeit unter einer „Firma“ oder unter eigener Marke betreiben bzw. betreiben wollen, müssen diese genehmigt bzw. erweitert werden.
Abhängig von den Produkten, die Sie verkaufen wollen, benötigen Sie eventuell für den Import und/oder den Verkauf dieser Ware(n) spezielle behördliche Genehmigungen.
Die Bedingungen und Voraussetzungen der Benutzung der Plattformen erfahren Sie dort.
Die Gestaltung und der Betrieb Ihres Online-Shops unterliegen ebenfalls diversen Vorschriften bzw. Gesetzen. Das umfasst u. a. Namen und Erreichbarkeit des Betreibers („Impressum“), klare Trennung von Information und Werbung, die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken nur mit Genehmigung des Urhebers (Texte, Bilder, Anleitungen etc.), Verbot von Handlungen des unlauteren Wettbewerbs und insbesondere die Behandlung der Daten der Besucher Ihrer Webseite und Ihrer Kundinnen und Kunden (Datenschutz). Ohne Anspruch auf Vollständigkeit liste ich einige relevante Gesetze auf: Bürgerliches Gesetzbuch, Handelsgesetzbuch, Telemediengesetz, Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien, Urheberrechtsgesetz, Markengesetz, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, EU Datenschutz-Grundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz.
Quelle:
Dr. Reinhard Liedl
Mitglied im
bdvb Bundesverband Deutscher Volks- und Betriebswirte
Stand:
Mai 2020
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