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Impressum für Webseite: gemietete Geschäftsadresse angeben?

Frage

Ich habe eine Frage zur Impressumspflicht. Ich habe ein bestehendes Unternehmen und bin gerade dabei eine Internetseite aufzubauen mit Informationen und der Einbindung von Angeboten über Affilinet. Perspektivisch möchte ich auch einen eigenen Online-Shop aufbauen. Allerdings möchte ich im Impressum nicht meine Adresse angeben, da dies gleichzeitig die Wohnanschrift ist. Jetzt gibt es ja die Möglichkeit, sich eine Geschäftsadresse zu mieten. Meine Frage: Muss ich zusätzlich an dem Ort, wo ich diese Adresse miete, ein weiteres Gewerbe anmelden? Vom Anbieter erhielt ich die Auskunft, dass dies nicht nötig sei, wenn die Anschrift im Impressum lediglich als Kontaktadresse gekennzeichnet ist. Können Sie mir weiterhelfen?

Antwort

Im Impressum eines Onlineshops müssen Sie eine ladungsfähige Anschrift nennen. Insofern ist die Nennung eines „virtual office“, bei dem eingehende Postsendungen lediglich an die Empfängerin oder den Empfänger weitergeleitet werden, nicht ausreichend.

Quelle:
Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater

Stand:
Mai 2020

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