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Secondhand Onlineshop: Markennamen verwenden?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich möchte einen Onlineshop eröffnen, um dort gebrauchte Kleidung einer bestimmten Marke zu verkaufen. Sind irgendwelche rechtliche Vorgaben in Bezug auf Markennamen zu beachten?

Antwort

Auf Basis Ihrer Informationen und ohne Kenntnis der Besonderheiten des Einzelfalls sowie der Details Ihrer zugrundeliegenden Überlegungen kann ich Ihnen zu Ihrer Frage Folgendes mitteilen:

Wichtig ist vor allem, dass Sie in Ihrem Onlineshop für gebrauchte Bekleidung ausschließlich Originalprodukte anbieten, welche mit Einverständnis des Markeninhabers in der Europäischen Union in den Verkehr gelangt sind (also für diesen Markt bestimmt waren und auch dort verkauft wurden). Ist dies der Fall, dann sind die Markenrechte des Herstellers „erschöpft“ und Sie könnten diese Produkte in unveränderter Form weiterverkaufen. Auch wäre es möglich, z.B. den offiziellen Markennamen zur Identifizierung Ihrer Angebote zu verwenden.

Quelle:
Dr. Markus Lichtnecker
Dipl.-Phys., Patentanwalt
European Patent, Trademark and Design Attorney

Stand:
Juli 2022

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