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Software weltweit verkaufen: Voraussetzungen?

Frage

Ich möchte mit zwei Freunden auf einer eigenen Website weltweit Computer-Software verkaufen, die wir selbst entwickelt haben. Unsere Rechtsform ist eine GbR. Gibt es für nicht-physische Güter, die online verkauft werden, Besonderheiten, die zu beachten sind?

Antwort

Natürlich gelten zuerst einmal die Regelungen für gewerblichen Handel (hier mit Software) in Deutschland. Sie müssen also ein Gewerbe anmelden, (Umsatz-) Steuernummer beantragen etc.

Namensrechte sollten Sie sich schützen lassen für Ihre Firma, Ihre Website und eventuelle Namen Ihrer Software. Da stellt sich allerdings schon die Frage aus Kostengesichtspunkten, für welche Länder Sie dies tun wollen. Je größer der Schutzbereich, umso teurer ist dies auch.

Sie schreiben zudem, dass Sie Ihre Software weltweit anbieten wollen. Auch wenn Sie von Deutschland aus verkaufen, unterliegen Sie in einzelnen Ländern teilweise lokalem Recht. Dies kann bei Software z. B. für Intellectual Property (Urheberrecht), aber auch beispielsweise für Produkthaftung gelten. Datenschutz, auch für die Daten Ihrer Kunden, kann auch in unterschiedlichen Ländern unterschiedlich geregelt sein.
Und die Unterschiede können sich auf so profane Dinge wie Umsatzsteuerpflicht und Einkommensteuer bzw. Ersatzbesteuerungen beziehen - aber auch auf so etwas wie Formulierung der Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).

Dies sollten Sie jeweils prüfen, ehe Sie Kundinnen und Kunden aus einem für Sie jeweils neuen Land bedienen. Eventuell sollten Sie sich bei einzelnen Kunden bzw. Ländern aus diesen Gründen auch entschließen, sie nicht zu beliefern.

Quelle:
Dr. Reinhard Liedl
Mitglied im
bdvb - Bundesverband Deutscher Volks- und Betriebswirte

Stand:
September 2020

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