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Arbeitsuchend: selbständige Nebentätigkeit anmelden?

Frage

Ich bin seit mehreren Jahren arbeitsuchend gemeldet und überlege nun, mich als freiberufliche Kleinunternehmerin in meinem Beruf (Bekleidungsingenieurin) selbständig zu machen, allerdings mit weniger als 15 Stunden die Woche. Muss ich diese Tätigkeit der Arbeitsagentur melden bzw. würde sich dadurch an meinem Status der Arbeitsuchenden etwas ändern?

Antwort

Falls Sie nicht nur arbeitsuchend, sondern auch arbeitslos bei der Arbeitsagentur gemeldet sind, sollten Sie der Arbeitsagentur die Aufnahme einer Nebentätigkeit melden. Während einer Arbeitslosigkeit darf man eine Nebentätigkeit von unter 15 Stunden in der Woche ausüben, somit würde sich an dem Status nichts ändern.

Quelle: Ines Zemke
Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Juli 2014

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