GbR-Beteiligung trotz Arbeitslosengeldbezug?
Frage
Ich bin aktuell Gesellschafter-Geschäftsführer in einer Eventagentur und seit dem 13. März in Kurzarbeit. Ich möchte die Agentur verlassen und werde wahrscheinlich mich ab 01.09.2020 arbeitslos melden. Ich würde aber sofort ein Unternehmen gründen wollen und mich selbständig machen und mit einem Partner eine GbR gründen. Kann ich trotz der Beteiligung dann Arbeitslosengeld bekommen so lange bis die GbR genügend Kunden hat? Wie werden genau die Einkommen abgerechnet?
Antwort
Während einer bestehenden Arbeitslosigkeit darf man eine Nebenbeschäftigung von unter 15 Stunden in der Woche ausüben. Das Einkommen aus der Nebentätigkeit kann auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden. Die Anrechnung von Nebeneinkommen ist im § 155 SGB III geregelt. Danach besteht ein Freibetrag in Höhe von 165 Euro monatlich. Bei einer selbständigen Tätigkeit sind pauschal 30 Prozent der Betriebseinnahmen als Betriebsausgaben abzusetzen, es sei denn, der Arbeitslose weist höhere Betriebsausgaben nach. Ausführliche Informationen zur Anrechnung von Nebeneinkommen auf das Arbeitslosengeld finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema können Sie sich telefonisch an das Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik und -förderung des BMAS unter 030 221 911 003 wenden.
Quelle:
Team des Bürgertelefons zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
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Tel.: 030 221 911 003
Stand:
August 2020
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Für allgemeine Fragen
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