Frage
Ich plane den Neubau eines Wohnhauses mit einer Privatwohnung und 3 Ferienwohnungen. Die Ferienwohnungen sollen im Rahmen eines neu zu gründenden Beherbergungsbetriebes geführt werden. Die 3 Ferienwohnungen sind dann aus steuerlicher Sicht Betriebsvermögen, es handelt sich also um einen Gewerbebetrieb.
Ich möchte den Bau mit der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude, die ab 01.07.21 in Kraft tritt, gefördert haben. Im gewerblichen Bereich wäre das dann wohl die Förderung für Neubau Nichtwohngebäude.
Jetzt lese ich aber, dass Ferienhäuser und Ferienwohnungen weder bei den Wohngebäuden noch bei den Nichtwohngebäuden förderfähig sind. Kann das sein? Oder sind hier die Ferienwohnungen gemeint, die privat vermietet, also steuerlich unter "Vermietung und Verpachtung" fallen.
Also zusammenfassend lautet meine Frage: Sind Ferienwohnungen, die im Rahmen meines geplanten Gewerbebetriebes vermietet werden, förderfähig?