Antwort
Eine Beratungsförderung kann zum Beispiel über eine Zuschussförderung erfolgen. Eine Beratung vor der Gründung kann über Ihr Bundesland gefördert werden. Benötigen Sie nach der Gründung eine Beratung gibt es dafür Förderprogramme vom Bund. Informationen hierzu finden Sie auf der nachfolgenden Internetseite: www.existenzgruender.de
Der Bund bietet zudem eine Förderung für Unternehmen nach der Gründung an. Gefördert werden Coachingmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen in den ersten fünf Jahren. Antragsberechtigt sind Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft sowie der Freien Berufe Das Coaching muss mindestens zur Hälfte der Beratungszeit in Anwesenheit des Existenzgründers durchgeführt werden. Die Förderung setzt eine Coachingempfehlung des Regionalpartners und eine Zusage der KfW Bankengruppe voraus.
Der Berater muss in der KfW-Beraterbörse (www.kfw-beraterboerse.de (www)) gelistet und für das Gründercoaching Deutschland freigeschaltet sein.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und beträgt in den alten Bundesländern (einschl. Berlin) 50% des Beraterhonorars bei einem maximalen Tagessatz von 800 Euro. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden. Das insgesamt vertraglich zu vereinbarende Netto-Beraterhonorar darf die Bemessungsgrundlage von maximal 6.000 Euro nicht überschreiten. Die Förderung kann innerhalb der laufenden Förderperiode (2007-2013) bis zur Ausschöpfung der maximalen Bemessungsgrundlage von 6.000 Euro wiederholt beantragt werden.
Sollten Sie vor Ihrer hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit arbeitslos werden, kann gegebenenfalls die Agentur für Arbeit Sie mit einem Gründungszuschuss unterstützen. Diese Förderung ist eine Ermessensleistung. Nachfolgend stelle ich Ihnen die gesetzliche Grundlage für den Gründungszuschuss dar:
Der Gründungszuschuss ist eine Leistung nach §93 Sozialgesetzbuch III und wird für Gründer zur Verfügung gestellt, die mit der geförderten hauptberuflichen Selbständigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden. Als hauptberuflich wird jede Tätigkeit ab 15 Stunden pro Woche angesehen. Der jeweilige Antrag ist vor Beginn der hauptberuflichen Selbständigkeit bei Ihrer Agentur für Arbeit zu stellen.
Nach §93 Abs.: 2 SGB III kann der Zuschuss geleistet werden, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer:
"1. bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, dessen Dauer bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit noch mindestens 150 Tage beträgt und nicht allein auf § 147 Absatz 3 beruht,
2. der Agentur für Arbeit die Tragfähigkeit der Existenzgründung nachweist und
3. ihre oder seine Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit darlegt.
Zum Nachweis der Tragfähigkeit der Existenzgründung ist der Agentur für Arbeit die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorzulegen."
Als fachkundige Stellen sind insbesondere die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute benannt. Inwiefern in Absprache mit der Arbeitsagentur z.B. auch ein Steuerberater für die Bewertung hinzugezogen werden kann, klären sie bitte im Vorfeld mit der Agentur für Arbeit.
Die Förderung erstreckt sich in einer ersten Phase über sechs Monate, in denen Sie den Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zuzüglich einer Pauschale in Höhe von 300 Euro erhalten.
Bei intensiver Geschäftstätigkeit und hauptberuflichen unternehmerischen Aktivitäten kann eine Weiterförderung in Höhe der Pauschale von 300 Euro für weitere neun Monate bewilligt werden.
Der jeweilige Antrag ist bei Ihrer Agentur für Arbeit zu stellen. Zusätzlich muss eine Kurzbeschreibung der Geschäftsidee, ein Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau vorgelegt werden. Für die Beantragung muss die Tragfähigkeit Ihrer Existenz durch eine fachkundige Stelle bestätigt werden.
Weitere Informationen zum Gründungszuschuss erhalten Sie auf den Seiten der Arbeitsagentur, z.B. in der aktuellen Geschäftsanweisung unter www.arbeitsagentur.de (www).
Sie können sich auch über die Internetseite www.foerderdatenbank.de (www) informieren, ob für Sie andere Fördermöglichkeiten zur Existenzgründung bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie stellt auf dieser Internetseite eine Förderdatenbank zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich), können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.
Quelle:
Sylvia Reimers
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
August 2013