Antwort
Die Frage ist, inwieweit Ihre Schulden in den einschlägigen Bonitätsdateien (Schufa, Boniversum, ...) verzeichnet sind. Das Bundesverwaltungsamt, das für das Bafög zuständig ist, ist ein öffentlicher Gläubiger und meldet Forderungen nicht der Schufa.
Nur wenn Sie im Rahmen der Vollstreckung die Vermögensauskunft abgeben mussten, führt dieser Akt der Vollstreckung zu einem negativen Eintrag. Erfahrungsgemäß kann man hier zwar keinen Vergleich - aber dafür Stundungen und kleine Ratenzahlungen - vereinbaren.
Wenn der Studentenkredit zu einem negativen Eintrag geführt hat, sehe ich wenig Möglichkeiten einen Gründungskredit von einer seriösen Bank zu erhalten. Da ich aktuell bezweifle, dass in absehbarer Zeit die KfW oder andere Banken gerade für die Gastronomie Gründungskredite zur Verfügung stellt, sollten Sie die Zeit nutzen die beiden Forderungen unter Kontrolle zu bringen.
Als Alternative sollten Sie überlegen einen finanzstarken Geschäftspartner einzubinden.
Quelle: Frank Wiedenhaupt
Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V.
www.bag-sb.de
August 2020