Antwort
Förderungen für Investitionen und Betriebsmittelausgaben erfolgen in der Regel in Form von Förderkrediten oder stillen Beteiligungen. Eine Privatinsolvenz ist hierfür in der Regel förderschädlich, sodass beispielweise eine Bewilligung eines KfW-Kredits nicht möglich ist. Benötigen Sie eine kleine Finanzierung können Sie prüfen lassen, ob eine Finanzierung über den Mikrokreditfonds Deutschland gefördert werden kann. Dieses Programm richtet sich an Vorhaben mit einem Kreditbedarf von bis zu 25.000 Euro. Es gibt keine Kredituntergrenze, so dass auch sehr kleine Kredite gewährt werden können. Das Besondere hierbei ist, dass auch Gründer, die keinen Zugang zu Banken haben, hier einen Kredit erhalten können.
Wir empfehlen Ihnen ein Gespräch mit einem Mikrofinanzinstitut, um zu klären, ob eine Förderung in Form eines Mikrokredits für Sie möglich ist.
Eine Förderung in Form eines Zuschusses gibt es zum Beispiel für eine Beratung vor der Gründung. Informationen zur Beratungsförderung Ihres Bundeslandes finden Sie bei der Investitionsbank Rheinland-Pfalz.
Sie können sich außerdem über die Internetseite der Förderdatenbank Bund, Länder und EU informieren, ob für Sie andere Fördermöglichkeiten zur Existenzgründung bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt auf dieser Internetseite eine Förderdatenbank zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.
Quelle:
Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Tel.: 030-340 60 65 60
Stand:
Oktober 2020
Tipps der Redaktion: