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Gründungsfinanzierung trotz Kreditschulden?

Frage

Mich mit dem Thema Businessplan anfreundend, habe ich unsere privaten Belastungen einmal differenzierter betrachtet. Ausgehend davon, aktuell arbeitslos zu sein, Zuschüsse über einen AVGS für z.B. eine Gründungsberatung spätestens bis Januar 2019 beantragen zu müssen (150 Tage vor Ende ALG I), stolpere ich gerade bei der Recherche über eine private Kreditverbindlichkeit i.H.v. 378 Euro, die mich noch bis Dezember 2022 begleitet. Meine Frage: Würde ich mit dieser privaten Kreditlast überhaupt eine z.B. KfW- Gründungsfinanzierung bekommen?

Antwort

Die zur finanziellen Unterstützung von Existenzgründungen von Bund und Ländern angebotenen (zinsverbilligten) Förderdarlehen werden größtenteils über das sog. „Hausbankenprinzip“ abgewickelt. D.h. eine Geschäftsbank nach Wahl des Gründers/der Gründerin entscheidet auf der Grundlage des einzureichenden Businessplanes über die Kreditgewährung. Insofern kann Ihnen nur die von Ihnen gewählte Bank eine verbindliche Antwort zur Bewertung Ihrer finanziellen Situation unter Einschluss von bestehenden Alt-Verbindlichkeiten geben. Ich empfehle Ihnen in Vorbereitung auf die anstehenden Bankengespräche Kontakt aufzunehmen mit der für Ihren künftigen Geschäftssitz zuständigen Industrie- und Handelskammer (www.ihk.de), um deren umfangreiches Beratungs- und Informationsangebot - insbesondere auch mit Blick auf regionale Besonderheiten - in Anspruch nehmen zu können.

Alternative - von den Geschäftsbanken unabhängige - Finanzierungsinstrumente sind der „Mikrokreditfonds Deutschland“, das „NRW/EU Mikrodarlehen“ der NRW.BANK und der „Mikromezzaninfonds Deutschland“.

Nähere Informationen dazu und zu allen andere Förderprogrammen erhalten Sie in der Förderdatenbank des Bundes im Internet unter der Adresse www.foerderdatenbank.de. Mit Hilfe verschiedener Recherchemöglichkeiten finden Sie hier alle Förderprogramme für die gewerbliche Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe seitens des Bundes, der Bundesländer und der EU.

Quelle: Holger Richter
BMWi-Förderberatung
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Mai 2018

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