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Schufa-Score 93,19: Förderdarlehen beantragen?

Frage

Ich arbeite seit vier Jahren bei einer großen Firma. Nun möchte ich selbständig werden als Handelsvertreter bei einem Tankstellenunternehmen. Ich brauche einen Kredit bei der Bank. Meine Schufa war mal negativ (wurde aber alles erledigt) und ich bin auf dem Score 93.19% gelandet. Meine Prognose für Zahlungen geht in Richtung geringes Risiko. Laut einem Telefonat mit der Schufa ist dies positiv. Wird es dennoch schwierig, einen Existenzgründungskredit zu bekommen?

Antwort

Ein Schufa-Score von 93,19 bedeutet laut Schufa ein zufriedenstellendes bis erhöhtes Risiko. Das gilt auch für Schufa-Basisscore 90, 91, 92, 93, 94, 95 (Prozent).

Ob Sie einen Existenzgründungskredit bekommen können, hängt von Ihrer Hausbank ab. Die öffentlich geförderten Gründungsdarlehen (z.B. von KfW oder den verschiedenen Landesförderinstituten) verfolgen das sog. Hausbankprinzip. Das bedeutet, der Gründer/die Gründerin muss mit dem Business- und Finanzplan zuerst zur Hausbank (der örtlichen Sparkasse, Raiffeisenbank etc.) gehen und da das Gründungsvorhaben samt Finanzierungsbedarf vorstellen.

Unabhängig von dem Schufa-Score möchte die Hausbank in der Regel ihr Risiko, dass das Gründungsvorhaben scheitert und die Darlehensrückzahlung ausfällt, minimieren. Deshalb wird sie relativ am Anfang der Verhandlungen nach Sicherheiten und/oder Eigenkapitalanteil fragen.

Da viele - speziell jüngere - Gründer*innen keine Sicherheiten bieten und kein Eigenkapital aufbringen können, wäre die Kreditvergabe an Sie normalerweise ein no-go für die Hausbank. Wenn die Hausbank aber von dem Gründungsvorhaben überzeugt werden kann und sich tatsächlich nur die Sicherheiten-Frage stellt, dann kann die Hausbank gemeinsam mit dem Gründer/der Gründerin ein sog. Gründungsdarlehen (bei der KfW oder dem jeweiligen Landesförderinstitut) beantragen. Im Rahmen dieses Gründungsdarlehens wird in der Regel eine sog. Haftungsfreistellung beantragt - d.h. die Hausbank wird weitestgehend vom Risiko befreit. Damit stehen einer Kreditvergabe zumindest fehlende Sicherheiten nicht mehr im Wege. ABER: für den Gründer/die Gründerin bleibt natürlich trotzdem die Verpflichtung bestehen, dass das Darlehen zurückgezahlt werden muss. D.h. auch ein, mit einer Haftungsfreistellung, gefördertes Darlehen sind Schulden und bleiben Schulden.

Der Fördergedanke ergibt sich aus folgenden Gründen:

  • Der Gründer/die Gründerin bekommt Fremdkapital ohne ausreichende Sicherheiten und ohne entsprechendes Eigenkapital
  • Die Hausbank muss die Liquidität des Unternehmens schonen und entsprechend günstige Konditionen vereinbaren
  • In den Anfangsjahren können tilgungsfreie Anlaufzeiten vereinbart werden

Ob man bei der Hausbank die erste Hürde überspringt, d.h. ob die Hausbank trotz fehlender Sicherheiten und fehlendem Eigenkapital bereit ist, einen Antrag auf ein öffentlich gefördertes Gründungsdarlehen an das jeweilige Förderinstitut (z.B. KfW) weiterzuleiten, hängt u.a. von folgenden Punkten ab:

  • Qualität der entsprechenden Unterlagen (Business- und Finanzplan). Wenn es sich dabei um eine kopierte und nur angepasste Vorlage aus dem Internet handelt oder wenn den Businessplan ein Dritter (ein externer Berater statt dem Gründer / der Gründerin) geschrieben hat, dann erkennt das die Hausbank sehr schnell und wird das in der Regel negativ bewerten.
  • Branchenrisiko - d.h. natürlich beurteilt die Hausbank auch das Gründungsvorhaben bzw. die jeweilige Branche.
  • Der Gründer/die Gründerin sollte sich perfekt auf das Bankgespräch vorbereitet haben.
  • Qualifikation / Branchenkenntnis des Gründers / der Gründerin.

Wenn Sie sich optimal vorbereitet haben und mit Ihrem Vorhaben Vertrauen bei Ihrer Hausbank schaffen, dann muss ein Schufa-Score von 93,19 nicht zwangsläufig zu einer Absage führen.

Quelle:
Wolfgang Dykiert
Gründungs- und Mittelstandsberatung
dykiert beratung

Stand:
Oktober 2020

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