Antwort
Entscheidend ist der Status zum Projektstart. Das bedeutet, dass das Studium noch nicht während der Antragsphase, jedoch vor dem Projektstart abgeschlossen sein muss. In Ihrem Fall muss zumindest einer der beiden Studierenden dann abgeschlossen haben.
Zur zweiten Frage: Wichtig ist, dass die Betreuung durch die Hochschule während der Projektlaufzeit gewährleistet ist, und dass die Möglichkeit zu regelmäßigen persönlichen Treffen gegeben ist. Eine Stunde Fahrzeit ist absolut im Rahmen.
Zur Kompatibilität mit anderen Programmen: Das EXIST-Gründerstipendium ist nicht ohne weiteres mit anderen Förderprogrammen der Länder kompatibel, die denselben Förderschwerpunkt haben, da es sich dann um eine Doppelförderung handeln würde. Insbesondere das Coachingprogramm Starthaus Bremen enthält ebenfalls eine finanzielle Förderung als Hilfe zum Lebensunterhalt. Eine parallele Durchführung ist damit ausgeschlossen.
Zur Validierung des Prototyps kann möglicherweise die Förderung im Landesprogramm (dann jedoch maximal 8 Monate) von einer anschließenden Förderung im EXIST-Gründerstipendium ergänzt werden, wenn dort ein anderer Förderschwerpunkt abgedeckt werden soll (z.B. die Unternehmensgründung).
Quelle: Dr.-Ing. Martin Hörenz
Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH
www.exist.de
März 2021
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