Antwort
Ferienappartements können über unseren ERP-Gründerkredit - StartGeld gefördert werden, wenn Sie als Vermieter eine dauerhafte Tätigkeit wahrnehmen, die einen Gewerbebetrieb erfordert (Anmeldung als Gewerbebetrieb). Ein pensions- oder hotelähnlicher Charakter (z.B. Frühstücksservice) ist nicht erforderlich.
Die reine Verwaltung des Privatvermögens kann nicht gefördert werden.
Wir fördern mit diesem Darlehen tragfähige, auf Dauer angelegte, Vollexistenzen.
Ein dauerhafter Nebenerwerb ist nicht möglich.
Alternativ können Sie den „ERP-Gründerkredit - Universell" nutzen.
Quelle: KfW Bankengruppe
KfW-Infocenter
Servicerufnummer: 0800 539 9001 (kostenfrei)
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Februar 2021
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