Antwort
Gründungsvorhaben können durch die Kreditangebote der KfW realisiert werden. Dabei handelt es sich um speziell auf die Bedürfnisse der Gründungswilligen abgestimmte Produkte. Anbei übersenden wir die Links zu den beiden klassischen Produkten.
Der ERP-Gründungskredit StartGeld ist gedeckelt auf bis zu 125.000 Euro. Ihrem Schreiben ist zu entnehmen, dass Sie Geräte erwerben müssen. Sollten die Anschaffungskosten zuzüglich zu den Praxiserwerbkosten den Höchstbetrag von 125.000 Euro übersteigen, käme der ERP-Förderkredit KMU in Betracht mit einer Förderhöhe von bis 25 Mio. Euro. Auch für Unternehmensnachfolgen sind diese Kredite gedacht. Die Kredite können Sie über Ihre Hausbank beantragen.
Neben den bundesweit zu beantragenden KfW-Krediten bieten die Bundesländer über ihre Förderbanken ergänzende Kreditlösungen an. Da wir Ihrer E-Mail nicht entnehmen können, wo Sie die Praxis übernehmen wollen, können wir auf die Landesangebote nur allgemein hinweisen. Genauere Informationen können Sie hierzu auch über Ihre Hausbank erfragen, da auch für diese Kredite die Regel gilt, sie über die Hausbank zu beantragen.
Neben der allgemeinen Gründungsförderung, die grundsätzlich nur die Kredit- bzw. Beteiligungsform vorsieht, bietet zumindest ein Bundesland zusätzlich ein Förderprogramm an, was die gesundheitliche Versorgung im ländlichen Raum verbessern helfen soll. Sofern Ihre Gründung/Übernahme die Kriterien erfüllt, sollten Sie sich bei Ihrem Berufsverband oder den zuständigen Ministerien Ihres Bundeslandes über Fördermöglichkeiten informieren. Uns liegen u. U. nicht alle Informationen hierzu vor. Als Beispiel fügen wir das Förderprogramm des Bundeslandes Saarland bei.
Quelle:
BMWK-Förderberatung
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Stand:
Oktober 2022
Tipps der Redaktion: