Frage
Ich habe eine Frage zur Kumulierung von De-Minimis-Beihilfen. Ich habe mich letzten Monat mit einer Personalberatungs-GmbH selbständig gemacht und dafür einen Kredit aufgenommen. Hierbei bin ich als natürliche Person Gesellschafter. Ich bin aber bereits seit Jahren mit einer Vertriebsagentur selbständig - hierfür möchte ich nun das „Förderprogramm des unternehmerischen Know-hows" in Anspruch nehmen. Muss ich beide Vorhaben in punkto De-Minimis kumuliert betrachten?