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Darlehen für zwei Unternehmen beantragen: Kumulierung von De-Minimis-Beihilfen?

Frage

Ich habe eine Frage zur Kumulierung von De-Minimis-Beihilfen. Ich habe mich letzten Monat mit einer Personalberatungs-GmbH selbständig gemacht und dafür einen Kredit aufgenommen. Hierbei bin ich als natürliche Person Gesellschafter. Ich bin aber bereits seit Jahren mit einer Vertriebsagentur selbständig - hierfür möchte ich nun das „Förderprogramm des unternehmerischen Know-hows" in Anspruch nehmen. Muss ich beide Vorhaben in punkto De-Minimis kumuliert betrachten?

Antwort

Sofern der von Ihnen in Anspruch genommene Kredit ein Förderprogramm gemäß De-minimis-Verordnung ist, müssen Sie dieses bei der Beantragung des BAFA-Programms „Förderung unternehmerischen Know-hows“ angeben.

Nach der De-minimis-Verordnung wird nicht nur das einzelne Unternehmen, sondern der gesamte Unternehmensverbund in die Betrachtung einbezogen.

Ein Unternehmensverbund wird dabei als ein einziges Unternehmen definiert.

Erhält ein einziges Unternehmen De-minimis-Beihilfen nach verschiedenen De-minimis-Verordnungen, so müssen diese zusammen betrachtet und können bis zum Erreichen einer Obergrenze zusammengerechnet werden.

Quelle:
Holger Richter
BMWK-Förderberatung

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Stand:
Dezember 2020

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